Mitarbeiterbeteiligung auf dem Prüfstand
Der Schweißer als Shareholder
Lohnanstieg und Unternehmensgewinne klaffen immer weiter auseinander. Um die Unternehmensgewinne gerechter zu verteilen, forciert die Regierung jetzt die Mitarbeiterbeteiligung. Unternehmer erwarten mehr Motivation, Arbeitnehmervertreter mehr Risiko.
8. April 2017, 21:58
Wenn die Löhne und Gehälter selbst in Zeiten guter Konjunktur um nicht einmal drei Prozent pro Jahr steigen, die Gewinne der Unternehmen aber um 30 Prozent und mehr, dann ist das kein gutes Zeichen für das soziale Gleichgewicht.
So meint selbst der ÖVP-nahe Böhler-Uddeholm-Chef Claus Raidl, dass die Verteilungsfrage gelöst werden müsse, weil sonst das kapitalistische System in Frage gestellt sei. So dramatisch sieht das ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein nicht, meint aber trotzdem: Es wird Zeit, dass es mehr Mitarbeiterbeteiligung gibt, nicht zuletzt aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit.
Der Chef des Wirtschaftsforschungsinstitutes, Karl Aiginger ergänzt: Mitarbeiterbeteiligung motiviere, sei also eine gute Sache, und außerdem würden immer mehr Unternehmer erkennen, dass sie ihre hohen Gewinne - meist in Form von Prämien - mit den Beschäftigten teilen müssen.
Das ist Wasser auf die Mühlen von SPÖ-Staatssekretär Christoph Matznetter im Finanzministerium. Er sieht Exporterfolge wie nie, eine hohe Wirtschaftsdynamik in ganz Europa, nur fehle es noch an den Konsumausgaben. Bei einer Beteiligung der Mitarbeiter an den Unternehmensgewinnen steige auch die Massenkaufkraft.
Zwei Wege zum Glück
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zu beteiligen: Einmal Prämiensysteme zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern und echte, kapitalmäßige Beteiligungen am Unternehmen selbst.
Manfred Engelmann, Geschäftsführer der Sparte Industrie in der Wirtschaftskammer zur Frage, warum Kollektivvertragslöhne und Beteiligungen am Unternehmensgewinn - etwa in Form von Prämien - zwei Paar Schuhe sind und bleiben sollen: Am liebsten finde jede Firma selbst ihr maßgeschneidertes Modell für die Beteiligung der Mitarbeiter am Erfolg, eine Lösung via Kollektivvertrag komme daher nicht zustande.
Strategische Bedeutung
Rund 15 Prozent der Industriebetriebe in Österreich haben ein solches System. René Schindler, leitender Sekretär in der Gewerkschaft Metall, Textil, Nahrung, betont, dass Mitarbeiterbeteiligung mehr sein solle und könne als nur die Beteiligung am Jahresgewinn. Es gehe um Wertsteigerung in Arbeitnehmerhand, und es gehe auch um Ziele jenseits unmittelbarer materieller Vorteile der Arbeitnehmer, nämlich um eine strategische Beteiligung.
Die Veostler halten 10 Prozent plus 1 an ihrem Unternehmen, und können so nach geltendem Recht auch von einem neuen Eigentümer nicht aus dem Unternehmen gedrängt werden. Sie sind ein wichtiger Teil in der Gruppe der Kernaktionäre.
Gleich in der Nachbarschaft läuft es nicht so rund. Beim Aluminium-Konzern Austria Metall in Ranshofen haben die Belegschaftsvertreter 20 Prozent Anteil, und da driften die Interessen der Mitarbeiter-Aktionäre auseinander: Die meisten Mitarbeiter möchten nach einer beträchtlichen Wertsteigerung verkaufen. Gewerkschaft und Arbeiterkammer beharren allerdings auf strategischer Eigentümerschaft. Weil es da aber um 20 Prozent geht, wird es wohl ein Kompromiss werden, weil die nötigen 10 Prozent plus einer Aktie im Besitz der Arbeitnehmerstiftung blieben könnten.
Unternehmensrechtliche Hürden
Bei Aktiengesellschaften ist die Mitarbeiterbeteiligung relativ einfach, da werden eben Aktien an die Mitarbeiter - meist begünstigt - abgegeben, und es muss ja nicht ein gemeinsamer Aktienbesitz der Mitarbeiter sein, bei der Post kann jeder tun und lassen mit den Aktien was er will.
Die meisten Firmen in Österreich aber sind Klein- und Mittelbetriebe. Und da wird es kompliziert, weiß Ralf Kronberger, Leiter der Abteilung Finanz- und Handelspolitik in der Wirtschaftskammer: Wer bei einer Personengesellschaft einsteigt, verliert die Eigenschaft eines Arbeitnehmers. Er bekommt zum Beispiel keine Steuerbegünstigung auf den 13. und 14. Monatsgehalt mehr und ist auch bei Verlusten haftbar. Und bei einer GmbH ist überhaupt ein Notariatsakt nötig.
Überhaupt sollen sich Mitarbeiter das Engagement am eigenen Unternehmen genau überlegen, meint Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der Arbeiterkammer, denn im Fall einer Pleite sind Arbeitsplatz und Ersparnisse weg. Also nur dann eine Beteiligung eingehen, wenn man über das Wohlergehen der Firma informiert ist.
Wirtschaftsforscher Karl Aiginger zieht den Schluss: Mitarbeiterbeteiligung nur auf freiwilliger Basis und mit einer rechtlichen Absicherung, wenn Mitarbeiter wieder aussteigen wollen.
Unterschiedliche Positionen der Koalitionsregierung
Wirtschaftsminister Bartenstein drückt aufs Tempo und will schon mit der Steuerrform 2010 Mitarbeiterbeteiligungen erleichtern. So eilig hat es Staatssekretär Matznetter nicht, er bringt zusätzliche Wünsche ins Spiel, nämlich die Bildung eines weiteren Standbeins für die Altervorsorge.
Mitarbeiterbeteiligung ist also ein weites Feld für wirtschaftspolitische Wünsche, viele - wie zum Beispiel Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand - haben sich als nicht erfüllbar herausgestellt.
Hör-Tipp
Saldo, jeden Freitag, 9:45 Uhr
Links
Wirtschaftsministerium
Finanzministerium - Christoph Matznetter
Wirtschaftsforschungsinstitut
Wirtschaftskammer
Arbeiterkammer
Austria Wirtschaftsservice (Förderbank des Bundes)
Linde Verlag - Mitarbeiterbeteiligung in Österreich
