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Gesellschaft

Gerechtigkeit für alle?

Hochrangige Täter, internationale Tribunale

In den 1990er Jahren wurde juristisches Neuland beschritten: Internationale Sondertribunale sollten sicherstellen, dass hochrangige Täter wie Ex-Präsidenten und Generäle sich wegen Kriegsgräueln und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen.

Luis Moreno-Ocampo über die Auswahl von Fällen

2010 wird ein wichtiges Jahr für die internationale Strafgerichtsbarkeit: In Kambodscha wird das erste Urteil im Prozess gegen einen der schlimmsten der Khmer-Rouge-Henker erwartet. In Den Haag soll sich Radovan Karadzic endlich vor dem Sondergericht für das ehemalige Jugoslawien verantworten. Mit dem Urteil gegen Charles Taylor, Ex-Präsident von Liberia und "Herr der Blutdiamanten" wird Ende dieses Jahres gerechnet.

Dass hochrangige Täter wie Ex-Präsidenten, Generäle und Premiers sich vor internationalen Sondertribunalen wegen Kriegsgräueln und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen, ist eine Entwicklung, die in den 1990er Jahren ihren Anfang genommen hat. Damals wurde juristisches Neuland beschritten. Das Prinzip hinter den Tribunalen und dem nach ihrem Vorbild eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag lautet: Jeder, egal wie mächtig er ist, muss wissen, dass er von einer internationalen Gemeinschaft für Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden kann. Keine Täter, und sei er noch so hochrangig, soll sich vor Verfolgung und Strafe sicher fühlen können.

(c) ANP, Vrijdag

Keine Täter, und sei er noch so hochrangig, soll sich vor Verfolgung und Strafe sicher fühlen können.

Strafverfolgung als Meilenstein

"Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Meilenstein ist, dass Leute, die beschuldigt werden, die größtmöglichen Verbrechen begangen zu haben, dann auch vor Gericht gestellt werden: die großen Fische, nicht immer nur die kleinen", sagt Renate Winter. Sie war eineinhalb Jahre Präsidentin des 2002 eingerichteten Sondergerichtshofs für Sierra Leone in Freetown. Der letzte Angeklagte, der vor dem Tribunal steht, fällt zweifellos in die Kategorie der großen Fische: Er ist Charles Taylor, der ehemalige Präsident von Liberia, dessen Herrschaft nicht nur im eigenen, sondern auch im Nachbarland Sierra Leone ein Jahrzehnt lang Angst und Schrecken verbreitete.

Es ist dem Sondergericht zu verdanken, dass die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten nun als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt. Als ehemalige Wiener Jugendrichterin und internationale Spezialistin für Jugendgerichtsbarkeit war Winter vor allem das Schicksal dieser Kindersoldaten ein Anliegen.

"Diese Kindersoldaten sind nicht freiwillig Kindersoldaten geworden", sagt Winter. Vom ersten Tag an seien die Kinder unter Drogen gesetzt worden - und da habe es keinen Unterschied gegeben, ob sie als Soldaten zur Miliz oder zu Rebellen gekommen wären. "Sie mussten als allererste Tat ein wesentliches Tabu brechen: Den Vater umbringen, ein Geschwisterkind umbringen, das Nachbarkind verstümmeln, die Mutter vergewaltigen - lauter solche Dinge, damit sichergestellt wird, dass sie nicht ins Dorf zurückfliehen können", so Winter.

In diesem Sinn seien Kinder Opfer, weil sie das in den meisten Fällen entweder nicht freiwillig oder nicht bei bei vollem Bewusstsein getan hätten, sagt Winter. Kinder seien auch Täter, weil sie die schrecklichsten Dinge getan hätten, die man sich vorstellen könne - und sie hätten sich dann bereit erklärt, als Zeugen beim Verfahren mitzuwirken: "Sie sind also alles drei: Täter, Opfer und Zeugen. Und das ist für einen Richter schwierig, denn als Richter hat man mit einem Täter anders umzugehen als mit einem Zeugen und wiederum anders mit einem Opfer."

Von temporären zu permanenten Gerichten

Internationale Gerichtsbarkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist ein für Laien verwirrendes und für Eingeweihte oft frustrierendes, bürokratisches Flickwerk. Die Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen auf dem Balkan, in Ruanda, Sierra Leone sowie in Kambodscha werden vor, von der UNO eingerichteten Ad-hoc-Gerichten verhandelt. Das heißt: Wenn alle Prozesse abgeschlossen sind, wird das Gericht aufgelöst. Drei dieser Tribunale - für Sierra Leone, das ehemalige Jugoslawien und Ruanda - werden demnächst zusperren. Doch niemand weiß genau, wie man das macht.

Mit der Schaffung des ICC - des internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag -, gibt es nun ein ständiges internationales Gericht, das ausdrücklich für solche Gräueltaten zuständig ist. Es sollte also alles einfacher werden. Doch auch der ICC hat nicht völlig freie Hand. In Fällen wie Ruanda oder Ex-Jugoslawien könnte er nicht einmal aktiv werden, denn für alles, was vor der Gründung des Strafgerichtshofes begangen wurde, ist er nicht zuständig.

Eine weitere Einschränkung: Nur 110 Länder sind Signatarstaaten des ICC. Zum Vergleich: Die UNO besteht aus 192 Mitgliedsstaaten. Der Chefankläger Luis Moreno-Ocampo meint, er habe auch mit einem Kompetenzbereich von 110 Staaten alle Hände voll zu tun. Er sei nicht der Ankläger der Welt. Es sei nicht seine, sondern die Sache der Politiker, den Wirkungskreis des ICC zu vergrößern, sagt Moreno-Ocampo. Er für seinen Teil wisse seine Grenzen zu respektieren.

Derzeit laufen vier ICC-Verfahren, doch erst in einem Fall gibt es einen Prozess: Angeklagt ist Thomas Lubanga. Der ehemalige kongolesische Milizenführer hat laut Anklage 2002 und 2003 Kindersoldaten rekrutiert, Mädchen sexuell versklavt, Dörfer plündern lassen und Massenvergewaltigungen befohlen. Derzeit prüft Chefankläger Moreno-Ocampo unter anderem Material über die blutigen Unruhen in Kenia Ende 2007, Anfang 2008: Nach umstrittenen Wahlen eskalierten ethnische Konflikte. Mehr als tausend Menschen starben. Viele Flüchtlinge von damals sitzen immer noch in improvisierten Flüchtlingslagern.

Text: Madeleine Amberger · 23.02.2010

Hör-Tipp
Journal-Panorama, Dienstag, 23. Februar 2010, 18:25 Uhr

Links
The Special Court for Sierra Leone
ICC

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