Sind Sonderschulen menschenrechtswidrig?

Der unabhängige Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht erachtet Sonderschulen als menschenrechtswidrig und fordert deren Abschaffung.

Bildung ist ein Menschenrecht. Um dieses Menschenrecht allen zu gewähren, muss sich das Bildungssystem ändern - fordert jenes Expert/innen-Gremium, das überwacht ob in Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingehalten wird. Vorsitzende des unabhängigen Monitoringausschusses ist Marianne Schulze:

"Menschen mit Behinderungen werden aus der allgemeinen Bildung ausgeschlossen, weil es soziale Barrieren gibt. Nicht nur physische Barrieren, sondern vor allem Vorurteile, Stereotypen, die dazu führen, dass Menschen mit Behinderung als anders gesehen werden, als anders behandelt werden und deshalb keine Zugang haben, zur gesellschaftspolitischen Mitte und damit auch zu allgemeinen Bildungseinrichtungen. Das ist eine Diskriminierung, einzig auf Grund des Merkmals einer Beeinträchtigung bzw. einer Behinderung. Und das verletzt die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung."

Öffentliche Sitzung zum Thema "inklusive Bildung"

Konkret befasst sich Artikel 24 der UN-Konvention mit der inklusiven Bildung, also zugänglich alle.

"Im Fall von Bildung wird ein gravierendes Problem offenkundig, das Menschen mit Behinderung, vor allem Kinder mit Behinderung, separat unterrichte werden. Das widerspricht der Konvention, deshalb sieht sich der Monitoring-Ausschuß vor allem in der moralischen Verantwortung das aufzuzeigen und eine Forderung zu stellen. Dass das Bildungssystem für Menschen mit Behinderungen und andere soziale Gruppen, die ausgegrenzt werden, zugänglich gemacht wird. Was auch zur Folge hat, das die Sonderschulen als solche abzuschaffen sind", sagt Marianne Schulze.

Das Bildungssystem müsse sich ändern - steht im Entwurf einer entsprechenden Stellungnahme; diese soll am 28. April diskutiert werden. An diesem Tag lädt der Monitoringausschuss gemeinsam mit Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zu einer öffentlichen Sitzung ins Parlament.

Abgesehen von Interessensverbänden erhofft man sich bis dahin Reaktionen von den zuständigen Ministerien - also Bildung, Wissenschaft, Soziales, Familie - sowie von den Ländern.

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