Firmen vernachlässigten Sicherheit
Ölpest: Schlamperei mitschuld
Je mehr Details über die Vorgänge rund um die gesunkene Bohrinsel Deepwater Horizon in Golf von Mexiko bekannt werden, umso deutlicher wird es, dass es Betreiber und Eigentümer mit der Sicherheit und den Behördenauflagen nie besonders genau genommen haben.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal 15.05.2010
Notfallsystem funktionierte nicht
Eine Untersuchung des Energie-Ausschusses im US-Kongress hat ergeben, dass jener Teil der Bohrinsel, der im Falle einer Katastrophe das Bohrloch versiegeln sollte, der "Blowout Preventer", gar nicht funktionieren konnte. Undichte Hydrauliksysteme, zu schwach dimensionierte Einzelteile und vor allem eine kaputte Batterie im Schaltkasten des Geräts hätten ein ordentliches Funktionieren unmöglich gemacht, so der Bericht.
Allzu "inniges" Verhältnis zu Ölfirma
Gestern ließ sich Präsident Obama über den letzten Stand der Untersuchung informieren – und zeigte sich danach sichtlich verärgert. Ein ganzes Jahrzehnt lang waren die Beziehungen zwischen den Behörden, die die Bohrgenehmigungen erteilen, und den Ölfirmen viel zu innig, sagt der Präsident. Diese Herzlichkeit und Vertrautheit muss ein Ende haben, so kann das nicht weitergehen, sagt Obama.
Obama sparte dann auch nicht mit Kritik an den Managern der drei beteiligten Firmen, die sich einem zweitägigen Hearing im Kongress unterziehen mussten: Es war geradezu lächerlich, mitansehen zu müssen, wie sich die Chefs der Konzerne im Kongress gegenseitig die Schuld in die Schuhe geschoben haben, so der Präsident.
Anwälte drücken Haftungssumme
Unterdessen beginnt die große Zeit der Anwälte. Jene von Transocean, dem Erbauer der Bohrinsel, sind schon fündig geworden. Sie haben bei einem Bundesgericht einen Antrag eingebracht, der ihre Gesamtverantwortung auf die gemessene Summe von weniger als 27 Millionen Dollar begrenzen soll.
Uralt-Gesetz macht es möglich
Dabei beruft sich Transocean auf ein Gesetz aus dem Jahr 1851. In diesem Jahr wurde nämlich beschlossen, dass der Besitzer eines Schiffes – so dieser nicht fahrlässig gehandelt hat – im Falle eines Untergangs von Geschädigten maximal auf jenen Wert verklagt werden kann, den das Schiff nach seinem Untergang noch repräsentiert. Und Transocean argumentiert, dass die Bohrinsel, die einst 600 Millionen Dollar wert war, nun am Meeresgrund eben nur noch 26 Millionen Dollar wert sei. Wasserrechtlich gesehen ist die Bohrinsel übrigens ein Schiff, daher könnte das Uralt-Gesetz zur Anwendung kommen.
Wie die Titanic
Schon einmal hat es einen Reeder aus dem Ärgsten befreit: Die Betreiber der Titanic hatten sich einst darauf berufen, nachdem ihr anscheinend unsinkbarer Koloss 1912 in den eiskalten Fluten des Atlantiks versunken war.