Ausweitung bis 18

BZÖ für Mutter-Kind-Jugend-Pass

Das BZÖ fordert, den Mutter-Kind-Pass auf Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten. Derzeit sieht er Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und in den ersten fünf Lebensjahren des Kindes vor. Mit einem neuen Mutter-Kind-Jugend-Pass sollen Kinder und Jugendliche unter besserer ärztlicher Kontrolle stehen, so das BZÖ.

Mittagsjournal, 27.05.2010

Derzeit nur bis fünf

Bis zum fünften Lebensjahr werden die meisten Kinder regelmäßig von einem Arzt oder einer Ärztin kontrolliert. Denn im Mutter-Kind-Pass sind zahlreiche Untersuchungen vorgesehen. Diese sind zwar nicht verpflichtend, aber die Voraussetzung dafür, um das volle Kinderbetreuungsgeld zu bekommen.

Ausdehnung bis 18

Für ältere Kinder sind keine Untersuchungen vorgeschrieben und die sporadischen Kontakte zum Schularzt sind BZÖ-Sozialsprecherin Ursula Haubner zu wenig.

Das heißt: Eltern von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr soll vorgeschrieben werden, ihr Kind einmal im Jahr untersuchen zu lassen, egal ob von Kinderarzt, Hausarzt oder Schularzt.

Sanktionen androhen

Eltern, die sich weigern, soll die Familienbeihilfe gestrichen werden, fordert die BZÖ-Sozialsprecherin. Die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen soll damit verbessert werden, so Ursula Haubner. Damit könnte man auch Gewalt gegen Kinder früher feststellen oder falsches Essverhalten oder Sucht.

Antrag im Parlament

Untersucht werden sollten zum Beispiel die sprachliche und motorische Entwicklung, das Ernährungsverhalten, oder gibt es Anzeichen für Kindesmissbrauch, Mobbing oder Verwahrlosung.

Wie viel eine solche Ausweitung des Mutter-Kind-Passes auf Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr kosten würde, kann Haubner nicht sagen. Jedenfalls will das BZÖ einen Antrag im Parlament stellen, und die anderen Parteien mit Argumenten zu überzeugen versuchen, trotz Sparzwangs. Denn Sparen dürfe man nicht bei Kindern, so Sozialsprecherin Ursula Haubner vom BZÖ.