Kameras meist nicht registriert

Illegale Videoüberwachung

90 Prozent der Videoüberwachungen in Österreich sind nicht genehmigt - das sagt die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, Arge Daten. Nach Schätzungen der Arge Daten sind bis zu einer Million Videokameras im Einsatz. Seit Beginn dieses Jahres muss jeder Standort einer Videoüberwachung bei der Datenschutzkommission registriert werden.

Informations- und Registrierungspflicht

Die meisten Kameras gibt in Geschäften, Tankstellen, Banken und im Bereich der Verkehrsüberwachung, sagt der Leiter der Arge Daten Hans Zeger. Aber auch an vielen Sportstätten, in Gymnastikanlagen oder in Kaffeehäusern seien bereits Überwachungskameras montiert. Der Großteil sei illegal, sagt Zeger: „Das Problem ist, das es seit 1.1.2010 eine Informationspflicht und Registrierungspflicht gibt. Rund 90 bis 95 Prozent der installierten Kameras sind nicht registriert, also nicht genehmigt, oder haben keine entsprechende Kennzeichnung.“

Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches

Registrieren heißt, man muss eine gewünschte Videoüberwachung bei der Datenschutzkommission anmelden. Die Kommission prüft, wie die Kameras positioniert sind, was wie lange gespeichert wird, und wer Zugriff auf das Material hat. Verboten sind Kameras im höchstpersönlichen Lebensbereich, etwa in Wohnungen oder in Umkleidekabinen.

10.000 Euro Strafe

Strittig sei, wie weit das Verbot geht, sagt Zeger. Unklar sei, ob etwa ein Krankenbett oder ein Gymnastikraum zum höchstpersönlichen Lebensbereich zähle. Derzeit müsse jeder Einzelfall geprüft werden, so Zeger. Das Betreiben einer nicht genehmigten Videoüberwachung kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Zeger fordert schärfere Kontrollen und eine bessere Datenschutzaufsicht.