Erhöhter Aufwand durch Kinder-Absetzbarkeit
Jahresausgleich dauert manchmal länger
Mit der sogenannten Arbeitnehmerveranlagung können sich Steuerpflichtige zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. In den vergangenen Jahren ging das meist recht rasch. Heuer dürfte es aber etwas länger dauern. Der Grund dafür ist die neue Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 08.06.2010
Frage der richtigen Nummern
Für die Geltendmachung von Kinderbetreuungskosten beim Finanzamt ist ein neues zusätzliches Formular auszufüllen. Und schon da beginnen manche Probleme. Oft fehlt nämlich die Sozialversicherungsnummer des Kindes. Erst mit dieser kann aber vom Amt überprüft werden, ob auch wirklich nur ein Elternteil und nicht etwa beide die Betreuungskosten absetzen wollen, bzw. ob die Aufteilung zwischen den Eltern korrekt ist.
Genaue Einzelfallprüfung
Und dann kommt die eigentliche Prüfhürde: Stichprobenartig werden die angegebenen Betreuungskosten überprüft, das heißt, dass von den Eltern Nachweise angefordert werden, erläutert Eduard Müller vom Finanzministerium: "Wir wählen einen bestimmten Prozentsatz der beantragten Kinderbetreuungskosten aus nach Risikokriterien. Und wenn jemand ein derartiger Überprüfungsfall ist, dann wird auch die Stichhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit der Aufwendungen überprüft - im Einzelfall."
Erforderliche Nachweise
Die Steuerpflichtigen werden also angeschrieben, dass sie die Kostenbestätigung etwa vom Kindergarten nachreichen sollen. Werden private Betreuungspersonen angegeben, muss auch der Nachweis über deren Befähigung, der "Babysitterkurs", nachgewiesen werden.
Keine Verfahrensunterschiede
Warum verlangt man diese Nachweise nicht von Anfang an, um mehrere Wochen Wartezeit zu vermeiden? Eduard Müller vom Finanzministerium: "Wir wollten das Verfahren, bei dem Arbeitnehmerveranlagungen ohne Beilage von Belegen erfolgen können, nicht ändern. Um hier zu kommunizieren, dass es zwei verschiedene Arten von Freibeträgen gibt, einmal Belege im Nachhinein oder gar nicht erforderlich und einmal Belege im Vorhinein - diese Vorgehensweise wollten wir den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten."
Längere Dauer nur im Einzelfall
Wie viele Steuerpflichtige letztlich die Kinderbetreuungskosten geltend machen werden, ist noch nicht klar. Bisher haben für das Jahr 2009 zwei Millionen Steuerpflichtige ihren Antrag auf Steuerausgleich gestellt, darunter seien 45.000 Mal auch Kinderbetreuungskosten geltend gemacht worden. Wie viele davon überprüft wurden bzw. werden, will man beim Finanzministerium nicht sagen. Nur so viel: Die Bearbeitungszeit könne sich zwar im Einzelfall um einiges verlängern, alle anderen wären davon aber kaum betroffen. Man brauche schon seit einigen Jahren weniger als drei Wochen im Durchschnitt, und das sei im Jahr 2010 nicht einmal einen Tag länger geworden, beruhigt Eduard Müller.