Neuer Anlauf der Parteien

Kinderrechte in Verfassung

Im Vorjahr haben die Parteien ergebnislos über die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung verhandelt. Nun wird ein neuer Anlauf unternommen. In einer informellen Gesprächsrunde wollen die Parteien ausloten, ob eine Annäherung doch noch möglich ist. Die Chancen stehen allerdings nicht gut.

Mittagsjournal, 23.06.2010

Inhaltliche Differenzen

Die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung ist im Vorjahr an zweierlei gescheitert: an inhaltlichen Differenzen, aber auch an der sogenannten Zwei-Drittel-Blockade der Oppositionsparteien. Sie hatten sich über das Vorgehen der Regierungsparteien rund um Untersuchungsausschüsse geärgert und sich daher allen Beschlüssen, für die im Parlament eine Zweidrittelmehrheit vonnöten ist, geschlossen verweigert. Diese Blockade ist inzwischen ausgelaufen, die inhaltlichen Differenzen aber sind geblieben.

Gesamte UNO-Konvention übernehmen

Vor allem die Grünen verlangen nach wie vor, dass nicht nur einzelne Punkte, sondern die gesamte UNO-Konvention über Kinderrechte in die Verfassung übernommen wird. "Kinderrechte sind für uns einfach nicht teilbar. Verfassungsrechtlich gesehen müssen alle Kinderrechte umgesetzt werden, sonst würden sich nämlich die Kinderrechte selbst wieder ausschließen", sagt Tanja Windbüchler-Souschill von den Grünen.

Grundrechte kollidieren

Angela Lueger von der SPÖ sieht aber wenig Chance auf Verwirklichung. "Ich glaube nicht, dass es möglich sein wird, alle 54 Artikel der Kinderrechtskonvention in die Verfassung zu schreiben, da viele Durchführungs- und Ausführungsgesetze enthalten sind", so Lueger.

Die Grünen bekritteln auch, dass die Kinderrechte durch andere Gesetze, etwa das Fremdenrecht ausgehebelt werden können. Auch über diese Kritik dürfte es keinen Konsens geben. So sagt Silvia Fuhrmann von der ÖVP, dass diese Einschränkung nur bedeute, "dass das Grundrecht des einen Menschen das Grundrecht des anderen Menschen nicht beeinträchtigen darf und im jeweiligen Fall die Gerichte eingeschaltet werden müssen."

FPÖ: Verknüpfung mit Gemeinsamer Obsorge

FPÖ und BZÖ wollen die Kinderrechte nun überhaupt mit neuen Themen verknüpfen. Die Freiheitlichen mit der Gemeinsamen Obsorge, die sie neuerdings in den Fokus des Interesses stellen wollen: "Gemeinsame Obsorge betrifft ja die Kinderrechte, das kann man nicht trennen. Das Kind hat weiterhin das Recht auf Mutter und Vater", erläutert Anneliese Kitzmüller von der FPÖ.

BZÖ: Generationsgerechtigkeit verankern

Das BZÖ versucht es mit einem eigenen Vorschlag: "Keine Schulden auf Kosten der Jugend. Uns ist klar, dass das irgendwann zurückgezahlt werden muss. Deshalb fordern wir, dass die Generationsgerechtigkeit in der Verfassung verankert wird". Das soll nach BZÖ-Jugendsprecher Stefan Markowitz in die Verhandlungen über die Kinderrechte einfließen. Dass diese noch vor dem Sommer tatsächlich Gesetz werden, ist aber eher unwahrscheinlich.