Verdacht gegen Schulbrüder-Orden

Opferanwältin: Erste Anzeige

Die Kommission um Opferanwältin Waltraud Klasnic erstattet nun erstmals eine Anzeige wegen besonders schwerwiegenden Kindesmissbrauchs. Die Vorwürfe richten sich gegen Angehörige und Mitarbeiter des Ordens der Schulbrüder. Der Fall soll sich in zumindest einer Internatseinrichtung in den 1990er Jahren ereignet haben.

Morgenjournal, 06.07.2010

Schwerwiegend und nicht verjährt

Die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft erfolgt auf Wunsch der Mutter eines mutmaßlichen Opfers. Außerdem seien die Vorwürfe schwerwiegend und noch nicht verjährt, lautet die Auskunft von Mitgliedern der Klasnic-Kommission.

Mehrmals vergewaltigt

Den Aussagen der Mutter zufolge ist ihr Sohn 1993 im Alter von elf Jahren mehrmals vergewaltigt worden - von insgesamt sieben zum Teil hochrangigen Ordensangehörigen und Mitgliedern der Schulbrüder in Wien-Strebersdorf. Dabei seien mehrere Männer gleichzeitig anwesend gewesen und hätten den Buben festgehalten. Unter anderem wegen der erlittenen Verletzungen beziehe der Sohn nun eine Invaliditätspension.

Zweifel und Bekräftigung

Doch der Fall ist schon in den 1990er-Jahren von der Staatsanwaltschaft untersucht und eingestellt worden. Die damalige Untersuchungsrichterin glaubt auch heute noch an eine erfundene Geschichte. Auch innerhalb der Klasnic-Kommission gibt es einerseits Zweifel, ob die von der Mutter erhobenen Vorwürfe zur Gänze stimmen. Andererseits hat sich zumindest ein weiteres mutmaßliches Missbrauchsopfer bei der Opferschutz-Anwältin Klasnic gemeldet und Vorwürfe gegen Schulbrüder erhoben.

Bereits einmal eingestellt

Man darf gespannt sein, wie intensiv die Staatsanwaltschaft nun nach der Sachverhaltsdarstellung der Klasnic-Kommission ermitteln wird. Erst vor wenigen Monaten war bei der Staatsanwaltschaft Wien wieder eine Anzeige dieselben Vergewaltigungsvorwürfe betreffend eingegangen, sie wurde nach einer Einvernahme der Mutter des mutmaßlichen Opfers kurzerhand eingestellt, der Fall sei ja schon einmal untersucht worden.

Keine Anzeigepflicht

Übrigens: Anders als staatliche Einrichtungen ist die von Kardinal Christoph Schönborn initiierte Klasnic-Kommission nicht verpflichtet, in Verdachtsfällen Anzeigen zu erstatten.

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