Handelten offenbar auf Ministerweisung

Abschiebung: Konsequenzen für Beamte möglich

Im Fall der 74 Tschetschenen, die im Jahr 2003 nach Tschechien abgeschobenen wurden, obwohl sie in Österreich einen Asylantrag stellen wollten, könnte es jetzt doch Konsequenzen für die beteiligten Beamten geben. Das Innenministerium prüft, ob disziplinarrechtliche Schritte möglich sind. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt.

Abendjournal, 14.07.2010

Schritte trotz Verjährung

Der Unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich hat wie berichtet entschieden, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Strafrechtlich haben aber weder der damalige Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) noch die Beamten etwas zu befürchten. Denn weil der Verwaltungssenat für seine Entscheidung mehr als sechs Jahre lang gebraucht hat, sind die Vorwürfe verjährt. Doch nun prüft die Personalabteilung des Innenministeriums disziplinarrechtliche Schritte gegen die Beamten.

Widersprüchliche Aussagen

Das ist insofern pikant, als Kritiker dem ehemaligen Innenminister vorwerfen, seine Beamten angewiesen zu haben, Flüchtlinge zurückzuschicken. Was Strasser, der sich nicht dazu äußern will, laut Richter in seiner Zeugenaussage während des Verfahrens zurückgewiesen hat. Und auch die Beamten haben ausgesagt, dass sie kein einziges Mal von den Tschetschenen das Wort Asyl gehört haben. Denn das reicht aus, um einen Asylantrag zu stellen.

Vorwurf der Falschaussage

Die tschetschenischen Flüchtlinge wiederum haben betont, dass sie mehrmals versucht haben, Asylanträge zu stellen. Dem Unabhängigen Verwaltungssenat sind diese Aussagen glaubwürdiger erschienen, er hat festgestellt, dass die Verhaftung und Abschiebung der 74 tschetschenischen Flüchtlinge in der Nacht zum 1. November 2003 rechtswidrig war und wirft sowohl den beteiligten Beamten als auch dem ehemaligen Minister Strasser Falschaussage vor.

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