Blockade beendet

Kinderrechte kommen in Verfassung

Anlässlich der umstrittenen Abschiebungen, bei denen Kinder vorübergehend auch im Gefängnis gelandet sind, ist die Diskussion um die gesetzliche Verankerung der Kinderrechte wieder voll entbrannt. Die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition in der Angelegenheit sollen nach monatelanger Blockade nun wieder aufgenommen werden.

Mittagsjournal, 16.10.2010

Allgemeiner Konsens

Nicht nur Hilfsorganisationen, auch der Bundespräsident fordert, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, um Schutz und Rechte der Kinder zu stärken. Die Regierungsparteien haben dazu schon im Vorjahr einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der aber von den Oppositionsparteien aus verschiedenen Gründen abgelehnt worden ist. Nun sollen die Verhandlungen wieder aufgenommen werden, und dieses Mal könnte es mit dem Beschluss klappen.

Blockade aufgehoben

Die Kinderrechte sollen in der Verfassung verankert werden - darin sind sich die politischen Parteien einig und sie haben auch schon im Vorjahr darüber verhandelt. Eine Einigung scheiterte damals aber an zweierlei: einerseits an inhaltlichen Differenzen und andererseits an der sogenannten Zwei-Drittel-Blockade der Oppositionsparteien. Aus Unmut über das Vorgehen der Regierungsparteien rund um Untersuchungsausschüsse hat die Opposition eine Zeitlang ihre Zustimmung zu sämtlichen Beschlüssen, für die es im Parlament eine Zweidrittelmehrheit, also auch die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei braucht, verweigert.

SPÖ und ÖVP: Teile der UN-Konvention

Diese Zweidrittelblockade ist seit Monaten aufgehoben, und nach den Abschiebungen von Kindern sind die Rufe nach einer Verankerung der Kinderrechte lauter denn je.

ÖVP und SPÖ wollen nun ihren Entwurf vom Vorjahr wieder ins Spiel bringen. Demnach wird nicht die gesamte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in die Verfassung übernommen, sondern gekürzte Teile. Einige Beispiele: Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig ist. Jedes Kind hat Anspruch auf direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, oder: jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung. Sowohl SPÖ-Klubobmann Josef Cap als auch ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf hoffen auf eine Einigung mit den Oppositionsparteien noch heuer im Herbst.

BZÖ stimmt zu

Und eine Partei dürfte schon fix im Boot sein. Das BZÖ nämlich, dessen Chef Josef Bucher sagt, man sei schon seit Jahren für die Verankerung der Kinderrechte. Es gebe auch keine Veranlassung, noch irgendetwas in den Entwurf hineinreklamieren zu wollen, gibt sich Bucher auch inhaltlich zufrieden. Mit den Stimmen des BZÖ hätten die Regierungsparteien schon die Stimmen für die notwendige Zweidrittelmehrheit beisammen.

Ja auch der FPÖ

Aber auch die Freiheitlichen zeigen sich nicht abgeneigt. Sie wollen zwar weiterhin, dass auch die gemeinsame Obsorge von Mutter und Vater für das Kind in der Verfassung verankert wird. FPÖ-Vizeparteichef Norbert Hofer stellt aber die Zustimmung in Aussicht, auch wenn das nicht kommt.

Grüne kritisieren Entwurf

Die Grünen treten für die Verankerung der gesamten UN-Kinderrechte in der Verfassung ein. Der vorliegende Entwurf reiche nicht für eine Zustimmung, so Grünenchefin Eva Glawischnig. Sie stößt sich vor allem am Artikel 7, laut dem die Kinderrechte wieder eingeschränkt werden können, wenn es die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung oder das wirtschaftliche Wohl des Landes erfordern. Grünenchefin Eva Glawischnig sagt, das bedeute, dass das Fremdenrecht die Kinderrechte aushebeln könne. Außerdem sei im Entwurf nicht geregelt, welche Möglichkeiten Betroffene haben, diese Kinderrechte auch einzuklagen, d.h. ihr Recht durchzusetzen, so Grünenchefin Eva Glawischnig, die weitere Verhandlungen fordert.

Übersicht