Verdacht um Vorzugsaktien

Hypo Alpe Adria: Bayern will klagen

In der Hypo-Alpe-Adria-Bankenaffäre droht Bayern einmal mehr Österreich mit einer Klage. Der bayrische Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) sieht gravierende Verstöße gegen das Bilanzrecht als mögliche Basis für eine Milliarden-Klage gegen das Land Kärnten. Bei der CSI-Hypo kann man sich hingegen nicht vorstellen, dass Bayern mit eine Klage Chancen hätte.

Abendjournal, 18.10.2010

"Offensichtlich Bilanzfäschung"

Die Vorwürfe, die der bayrische Finanzminister erhebt, haben es in sich. Die Bilanzsumme der Hypo Alpe Adria Bank sei künstlich aufgebläht worden, um auf diesem Wert den Verkauf abzuwickeln erklärte der CSU Mann im bayrischen Rundfunk. Fahrenschon hält deshalb eine Klage gegen das Land Kärnten für aussichtsreich: "Zumal offensichtlich Bilanzfälschung in ungeheuerlichem Ausmaß organisiert wurde."

Verdacht um Vorzugsaktien

Basis für die Klagedrohung sind Vorzugsaktien in Höhe von 200 Mio. Euro, die der Hypo Leasing 2006 als Eigenkapital zugeführt werden sollten. Die Vorzugsaktien wurden einem illustren Kreis von Investoren angeboten. Der Verdacht ist nun, dass Hypo-Chef Wolfgang Kulterer zumindest einem Teil der Käufer ein geheimes Verkaufsrecht gewährt haben soll. Weil derartige Deals verboten sind, besteht nun der Verdacht der Bilanzfälschung.

"Klagsdrohung nicht verständlich"

Bei der CSI-Hypo schließt man hingegen aus, dass die Bayern deshalb Anspruch auf Schadenersatz erheben könnten. Laut CSI-Anwalt Guido Held, sei den Vertretern der Bayern LB vor dem Kauf durchaus klar gewesen, dass die Hypo-Bilanz nicht astrein gewesen sei. Das schließe er insbesondere daraus, "dass es auch nach der formellen Willenseinigung zwischen der Bayern-LB und den österreichischen Aktionären zum Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit Vorzugsaktionären kam." Außerdem hätten die Bayern bei ihrem Einstieg Eigenkapital zum Rückkauf der Vorzugsaktien bereitgestellt, sagt Held. "Mir ist daher die Klagsdrohung nicht verständlich."

Kulterer: Pressekonferenz in Haft

Unterdessen hat der ehemalige Hypo-Chef Wolfgang Kulterer einen ungewöhnlichen Vorstoß unternommen. Er hat bei der Justiz die Erlaubnis beantragt, trotz Untersuchungshaft eine Pressekonferenz abhalten zu dürfen. Kulterers Anwalt Dieter Böhmdorfer: "Tatsache ist, dass sich jeder gegen ihn äußern kann, der ihn beschuldigen möchte und dass er nicht die Möglichkeit einer Gegenwehr hat." Die Entscheidung über Kulterers Antrag liegt bei Untersuchungsrichter und Staatsanwalt in Kärnten, heißt es im Justizministerium.