Zeugnisse vorweisen vor Zuzug

Fekter: "Deutsch hilft"

Innenministerin Maria Fekter hat in der ORF-Pressestunde einmal mehr die geplanten Änderungen im Fremdenrecht verteidigt. Die künftig geplante Pflicht, bereits vor einem Zuzug nach Österreich Deutschkenntnisse vorzuweisen, bezeichnete Fekter als emanzipatorischen Ansatz. Damit würden Frauen Zugang zu Bildung bekommen, die ihnen ihre Männer bisher verwehrt hätten, so Fekter.

Abendjournal, 27.02.2011

Deutsch als Eintrittskarte

Aus Sicht der Innenministerin ist die Mehrheit der Fremden in Österreich gut integriert. Dennoch gebe es viele, die eine Staatsbürgerschaft haben und kein Wort Deutsch sprechen, so Fekter. Damit sind diese nicht am Arbeitsmarkt integrierbar, sagt Fekter und sieht im neuen Fremdenrecht und der rot-weiß-rot Card diese Frage klar geregelt. Jene, die zuwandern wollen, um hier zu arbeiten, müssten Deutsch können und eine Qualifikation mitbringen.

"Emanzipatorischer Aspekt"

Fekter sieht in der geplanten Pflicht zu Deutschkenntnissen auch eine emanzipatorische Hilfe für Frauen in patriarchalischen Systemen. Damit würden Frauen Zugang zur Bildung bekommen, den sie vorher nicht hatten, weil die Männer sie nicht Deutsch lernen lassen, erläutert Fekter. Aber auch Flüchtlinge würden im Gesetz berücksichtigt, betont Fekter. Es würde nach österreichischer Tradition jenen geholfen, die Hilfe bräuchten.

Strache: Massenzuwanderung

Kritik an der Innenministerin kommt von sämtlichen Oppositionsparteien. Für FPÖ-Chef Heinz-Christan Strache droht weiterhin unqualifizierte Massenzuwanderung. Die rot-weiß-rot Card, sei ein Freifahrtsticket in das Sozialsystem, so Strache.

BZÖ: Fleckerlteppich

Ebenso tönt Peter Westenthaler vom BZÖ. Er ortet im Fremdenrecht einen Fleckerlteppich, bei dem sich nicht einmal mehr Experten auskennen.

Grüne: Brutale Verschärfungen

Für die Grüne Alev Korun wiederum redet Fekter brutale Verschärfungen im Gesetz schön. Fekter solle sich das neue Fremdenrecht nicht als Frauenfördermaßnahme zurecht lügen, sagt Korun und fordert ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für zugewanderte Ehefrauen.