Weltweiter Fahndungserfolg ohne Österreich

Gesetzeslücke für Kinderschänder?

Nach der bisher wohl weltweit größten Polizeiaktion gegen ein Internet-Kinderschänder-Netzwerk muss kein einziger Österreicher vor Gericht. In Österreich weiß man von 14 Betroffenen, konnte oder durfte sie aber nicht ausforschen. Grund dafür könnte eine Gesetzeslücke sein.

Morgenjournal, 17.03.2011

Adressen bekannt

14 Österreicher haben sich im Internet-Forum "boylover" über ihre sexuellen Vorlieben für Buben ausgebreitet. Europol hat Ihre Internet-Adressen (IP-Adressen) an das Bundeskriminalamt geschickt. Doch "wer diese 14 Pädophilen sind, wissen wir nicht", sagt Harald Gremel, Leiter der Kinderporno-Meldestelle: "Wir haben keinen Auftrag zur Ausforschung bekommen."

Darüber reden ist nicht strafbar

Der Grund: In Österreich sind zwar Kindesmissbrauch und das Ansehen von Kinderpornos strafbar, aber nicht das Unterhalten über pädophile Vorlieben und Sexualpraktiken im Internet. Daran musste sich die Staatsanwaltschaft offenbar halten. Gremel: "Offenbar ist das in ein paar europäischen Staaten strafbar, da ja dort Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden."

Fahndungserfolg: Ausnahme Österreich

Konkret gab es jedenfalls Hausdurchsuchungen in 13 Staaten, darunter acht europäische Staaten. Dadurch konnten 670 mutmaßliche Täter ausgeforscht, tausende Kinderpornos sichergestellt und 230 Kinder vor weiteren sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen bewahrt werden - in Österreich keines.

Kein konkreter Verdacht

Allerdings sagt Gremel über den Inhalt der Unterhaltungen im Forum: "Wenn im Text bereits erkennbar ist, oder wenn er sagt, er möchte ein Kind missbrauchen, oder er hat bereits eines missbraucht, dann hat man natürlich eine Handhabe." Auch ein Hinweis darauf, dass die österreichischen Forum-Mitgliedern Kinderporno-Bilder ausgetauscht haben, hätte Anlass für Hausdurchsuchungen sein können. Doch auch einen solchen Hinweis gab es nicht.

Mittagsjournal, 17.03.2011

Bandion will prüfen

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sind die jüngsten Angaben und Details aus der Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt. Sie will die Hintergründe des Falles aber genau prüfen lassen. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund einer Gesetzeslücke nötige Ermittlungen unterblieben sind, könnte das bei der derzeit ohnehin geplanten Verschärfung im Bereich des Sexualstrafrechts berücksichtigt werden.

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