Vorerst aber keine Entschädigung

Yukos vor Gericht: Teilweise Recht gegen Moskau

Es war eine der höchsten Schadenersatzforderungen, die je bei Gericht eingebracht wurden: Die früheren Besitzer des russischen Ölkonzerns Yukos hatten Russland auf fast 100 Milliarden Dollar verklagt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Klägern heute teilweise Recht gegeben, Geld bekommen sie aber vorerst keines.

Mittagsjournal, 20.09.2011

Teilweise Recht

Russland hat bei der Zerschlagung des Ölkonzerns Yukos willkürlich gehandelt und die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Grundsätzlich seien die Verfahren gegen Yukos aber im Rahmen der russischen Gesetze erfolgt. Zu diesem Schluss kommen die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Das Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den früher größten Ölkonzern Russlands wurde zu schnell durchgeführt, Yukos hatte keine Möglichkeit sich ausreichend zu verteidigen und bei der Rückforderung der angeblich hinterzogenen Steuern wurde nicht auf die Möglichkeiten des Konzerns geachtet, was letztlich zum Konkurs und zur Verstaatlichung des Unternehmens führte.

Entschädigung aufgeschoben

Soweit die gute Nachricht für die ehemaligen Aktionäre des Ölkonzerns, die die Klage schon vor mehreren Jahren eingebracht hatten. Die Schlechte: Ob die Entschädigung von 98 Milliarden Dollar ausbezahlt wird oder nicht sei noch nicht entschieden, beide Seiten werden aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen oder einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Die aktuelle Entscheidung reiht sich damit in die bisherigen Urteile des Straßburger Gerichts.

Chodorkowski bis 2015 in Haft

Erst im Frühjahr wurde das Urteil im Verfahren gesprochen, in dem Michail Chodorkowski, der frühere Haupteigentümer von Yukos gegen seine Verhaftung geklagt und teilweise Recht bekommen hatte. Statt einer Freilassung wurden ihm aber nur 10.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Kaum jemand zweifelt daran, dass Yukos die Steuergesetze verletzt hat, ebenso wie die meisten anderen großen russischen Unternehmen. Die Probleme begannen allerdings erst, als Michail Chodorkwoski begann, den damaligen Präsidenten Wladimir Putin politisch herauszufordern. Chodorkowski sitzt noch bis 2015 im Gefängnis. Das Urteil des Gerichts in Straßburg ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können dagegen Berufung einlegen.