Vier Parteien wollen Verjährung aufheben

Debatte über Verjährungsfrist

Angesichts der Missbrauchsvorwürfe im Kinderheim auf dem Wilhelminenberg in Wien ist nun eine Debatte über die Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch entbrannt. Vier der fünf Parlamentsparteien wollen die Verjährung verlängern oder abschaffen. Einzig die ÖVP spricht sich momentan dagegen aus.

Mittagsjournal, 17.10.2011

FPÖ und BZÖ wollen Verjährung aufheben

Geht es nach Ewald Stadler vom BZÖ, dürfe das Delikt Kindesmissbrauch gar nicht mehr verjähren. Das sieht auch der freiheitliche Justizsprecher Peter Fichtenbauer so. Auch lang zurückliegende Fälle sollen laut BZÖ und FPÖ noch vor Gericht gebracht werden können. Sie wollen auch die Verjährung von bereits vergangenen Fällen aufheben.

"Keine nachträgliche Verfolgung"

SPÖ, ÖVP und Grüne sehen das anders. Denn die aktuellen Missbrauchsfälle könnten nicht nachträglich verfolgt werden. Gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention dürften Gesetze nicht rückwirkend geändert werden. Das sei menschenrechtswidrig, erklärt der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser.

Verjährung für künftige Fälle aufheben

Die Grünen sind aber für eine rasche Diskussion darüber, die Verjährung für künftige Fälle von Kindesmissbrauch zu verlängern oder abzuschaffen. Das will angesichts der aktuellen Missbrauchsfälle auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Man müsse über diese Frage diskutieren. Personen die missbraucht worden seien, würden erst nach zehn bis zwanzig Jahren darüber reden können, so Jarolim.

ÖVP ist kritisch

ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer steht einer Änderung bei der Verjährung hingegen kritisch gegenüber - auch er verweist darauf, dass es erst vor zwei Jahren eine Änderung gab. Derzeit beginnt die Verjährung erst dann, wenn das Opfer 28 Jahre alt ist und gilt in schweren Fällen bis zu 20 Jahre.

Donnerbauer ist gegen eine völlige Abschaffung. Denn nach vielen Jahren und Jahrzehnten sei es sehr schwierig, eine wirklich objektive Aufklärung zu gewährleisten, so der ÖVP-Justizsprecher. Vor weiteren Änderungen müsse man sich erst anschauen, wie sich die jüngsten Verschärfungen in der Praxis auswirken

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