Verdacht auf gewerbsmäßig schweren Betrug

Strafanzeige gegen AWD-Gründer

Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs gegen Verantwortliche des Finanzdienstleisters AWD. Wie das Ö1-Radio berichtet, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schon vor Monaten eine umfangreiche Anzeige erstattet.

Morgenjournal, 30.11.2011

Seit Jahren streiten Kunden des Finanzdienstleisters AWD um Schadenersatz. 2.500 Anleger fühlen sich geschädigt. Neben diesem zivilrechtlichen Teil wird die Affäre jetzt ein Fall für das Strafrecht. Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßig schwerem Betrug. Der Verein für Konsumenteninformation hat schon vor Monaten Anzeige erstattet. Der VKI wirft den Verantwortlichen von AWD vor, Kunden gezielt betrogen zu haben.

Betrugsverdacht

Gleich 20 ehemalige und aktive AWD-Manager werden von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt. Der prominente deutsche AWD-Gründer Carsten Maschmeyer wurde angezeigt. Die zentralen Vorwürfe in den mehr als 100 Seiten starken Anzeigen des Vereins für Konsumenteninformation: AWD habe sich fälschlich und betrügerisch als unabhängiges Finanzberatungsunternehmen dargestellt. Denn das Unternehmen habe besonders hohe Provisionen kassiert für den Verkauf von Immofinanz-Aktien. Deshalb seien aus Eigeninteresse vor allem diese Aktien verkauft worden. Mehr noch: Weil AWD auch Behalteprovisionen erhalten habe, sei drei Viertel der Anleger bei schon fallenden Kursen empfohlen worden, die Aktien nicht zu verkaufen sondern zu behalten.

Ermittlungen laufen

Martin Ulrich, Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigt, dass es Ermittlungen wegen betrügerisch motiviertem Vertreiben von Finanzprodukten gibt. Geprüft werde, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, konkret ob es sich um gewerbsmäßigen schweren Betrug handelt.

"Mündelsichere Fonds"

Laut der Anzeige, die Ö1 zugespielt wurde, sieht der VKI den Betrug auch darin, dass die Immo-Aktien von AWD-Beratern und Verantwortlichen fälschlich als "Immobilienfonds", als "mündelsicher" oder als "sicher wie ein Sparbuch" bezeichnet wurden. Zitat: "Die Vermeidung des Begriffs Aktien war Inhalt der Schulungen." Derartige Vorwürfe waren bisher schon aus den zivilrechtlichen Gerichtsverfahren um Schadenersatz für fast 2500 AWD-Kunden bekannt. AWD-Sprecher Hansjörg Nagelschmidt spricht überhaupt von bekannten haltlosen Vorwürfen und sagt zur Strafanzeige, dass es keine Grundlage für die Anschuldigungen gebe. Offensichtlich würden andere juristische Erfolge ausbleiben. Der VKI wolle offenbar größtmöglichen Imageschaden bei einem österreichischen Unternehmen hervorrufen.

Gegenklage droht

AWD droht nun seinerseits Verantwortlichen des Vereins für Konsumenteninformation mit rechtlichen Schritten. Welche das sein könnten, sei aber noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat laut ihrem Sprecher Martin Ulrich bereits mehrere Zeugen einvernommen. Dem Vernehmen nach waren ehemalige hochrangige AWD-Mitarbeiter darunter. Auch sie sollen Vorwürfe gegen ihre Ex-Firma erhoben haben.