Bürger ohne ihr Wissen überwacht

Teil eins des Anti-Terrorpakets tritt in Kraft

Am 1. Jänner 2012 tritt Teil eins des sogenannten Anti-Terrorpakets in Kraft. Konkret wird es strafbar, wenn man eine terroristische Straftat gutheißt oder jemanden dazu auffordert. Am umstrittenen zweiten Teil des Anti-Terrorpakets wird noch gearbeitet. Es gäbe der Polizei die Möglichkeit, Menschen ohne richterliche Erlaubnis und ohne deren Wissen zu überwachen.

Morgenjournal, 29.12.2011

Überwachung ohne richterliche Genehmigung

Als überschießende Maßnahme bezeichnet die Rechtsanwaltskammer die geplante sogenannte erweiterte Gefahrenerforschung: Die Polizei soll die Möglichkeit erhalten, besonders verdächtige Personen zu überwachen - und zwar ohne richterliche Genehmigung. Zustimmen muss nur der Rechtschutzbeauftragte des Innenministeriums.

Bürger ohne ihr Wissen bespitzelt

Kritiker befürchten hier die Bespitzelung von Bürgern, ohne dass diese je davon erfahren. Weiters soll die Polizei die Möglichkeit erhalten, Peilsender an Fahrzeugen anzubringen anstatt die Person direkt zu verfolgen, und auch die Standortdaten von Begleitpersonen sollen per Handy-Ortung künftig erhoben werden dürfen. Ebenfalls ohne richterliche Genehmigung. Nur der Rechtschutzbeauftragte muss seine Zustimmung geben. Die Betroffenen sollen nicht über die Ortung informiert werden - auch nicht im Nachhinein.

Dieser Teil des sogenannten Anti-Terrorpakets wird derzeit noch in einer Arbeitsgruppe verhandelt. Im Februar soll er im parlamentarischen Innenausschuss behandelt werden.

Gutheißen von Terror verboten

Bereits im Jänner tritt Teil eins des Pakets in Kraft: Es ist verboten, Terrorakte vor einer Gruppe vor mehr als 30 Personen gutzuheißen oder dazu aufzufordern. Für die Anleitung zu Terrortaten drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Alle Telefonate überwacht und gespeichert

Im April kommt außerdem die sogenannte Vorratsdatenspeicherung: Ab 1.April werden alle Kommunikationsvorgänge über Telefon oder Internet für ein halbes Jahr gespeichert, und zwar die Verbindungsdaten, also Rufnummern oder IP-Adressen, nicht aber Gesprächs- oder Email-Inhalte.