Laufende Verfahren in Brüssel

EU-Skepsis wegen ÖVAG-Hilfe

Die staatliche Hilfe für die Volksbanken AG treibt nicht nur in Wien die Wogen hoch. Auch in Brüssel, das schon gegen die erste staatliche Finanzspritze Einspruch erhoben hat, fragt man sich, ob da nicht Steuergelder in ein Fass ohne Boden versenkt werden und ob im Fall der Volksbanken AG nicht die Europäischen Richtlinien für staatliche Beihilfen verletzt werden.

Mittagsjournal, 29.2.2012

Aus Brüssel berichtet Raimund Löw.

"Begründete Zweifel"

Seit den Anfängen der Finanzkrise läuft der Disput zwischen der Regierung in Wien und der Europäischen Kommission, ob Steuergelder für die marode Österreichische Volksbanken AG gerechtfertigt sind. Die österreichische Argumentation, dass es sich um eine grundsätzlich gesunde Bank handelt, der man mit Staatshilfe unter die Arme greifen muss, ist von Brüssel von Anfang an in aller Form bezweifelt worden. Dass die Bank jetzt ein zweites Mal gerettet werden muss, sieht Kommissionssprecher Antoine Colombani als Bestätigung für die Einwände der Europäischen Kommission: "Das ist sicher ein Hinweis, dass unsere anfänglichen Zweifel begründet waren. Jetzt müssen wir uns die Gesamtsituation ansehen und mit den österreichischen Behörden reden, ob bei den neuen Maßnahmen der österreichischen Behörden alle europäischen Regeln eingehalten werden", so der Kommissionssprecher.

Zentrale Interessen

So schwerwiegend waren die Einwände der Europäischen Kommission schon gegen die erste Finanzspritze für die Volksbanken AG, dass Brüssel Ende des letzten Jahres ein formelles Verfahren gegen Österreich eingeleitet hat, so der Kommissionssprecher: "Für uns sind die Interessen der Steuerzahler ganz zentral. Banken, die unrechtmäßige Hilfe erhalten, müssen diese zurückzahlen. Ein mit staatlichem Geld gestützter Sanierungsplan muss die Überlebensfähigkeit der Bank sichern, es darf durch die öffentliche Hilfe der Wettbewerb zu anderen Banken nicht verzerrt werden. Und es muss eine faire Lastenteilung zwischen den Steuerzahlern und den Eigentümern der Bank geben. Im Fall der Volksbanken AG haben uns alle diese Punkte Sorgen bereitet",
so Kommissionssprecher Colombiani.

Ende gut?

Am Ende eines Verfahrens kann die Kommission theoretisch die Rückzahlung einer als illegal erkannten Bankenhilfe an den österreichischen Staat verlangen. Das ist beim Verkauf der Bank Burgenland passiert. In den meisten Fällen einigen sich im Endeffekt jedoch Banken, Regierungen und Kommission auf einen für alle akzeptablen Sanierungsweg.