Keine bilateralen Abkommen

Steuerabkommen: EU-Rüge für Wien

1,1 Milliarden Euro erhofft sich die Regierung aus dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz - ein Abkommen, das der EU-Kommission gar nicht passt. Der EU-Steuerkommissar warnt Österreich und andere Länder mit ähnlichen Plänen davor, EU-Recht zu brechen. Anstatt bilateraler Abkommen will die EU-Kommission ein gemeinschaftliches Abkommen erwirken, das bisher am Widerstand Österreichs gescheitert ist.

Abendjournal, 6.3.2012

Aus Brüssel,

Österreich blockiert EU-weites Abkommen

Volle Transparenz - darum geht es der EU, die mit der Schweiz ein gemeinsames Steuerabkommen schließen will. Die Schweizer Behörden müssten künftig automatisch melden, ob ein EU-Bürger ein Schweizer Bankkonto eröffnet. Das soll die Steuerflucht beenden. Klingt gut - liegt aber auf Eis. Denn die Mitgliedsstaaten müssen der EU-Kommission erst ein Verhandlungsmandat erteilen. Österreich und Luxemburg haben aber Einwände und Bedenken. Nicht zuletzt deshalb, weil sie um ihr Bankgeheimnis fürchten.

Rüge aus Brüssel

Denn wenn es zu einem EU-Abkommen mit der Schweiz kommt, müßte auch Österreich automatisch Informationen über seine ausländischen Bankkunden freigeben. Mit einem bilateralen Steuerabkommen mit der Schweiz könnte diese Informationspflicht umgangen werden. Doch bilaterale Abkommen sind der EU-Kommission wiederum ein Dorn im Auge. Die Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta: Österreich ist betroffen, wie jedes andere EU-Land. Es muß sich an die gemeinsamen Regeln halten. Außerdem gibt es bereits robuste europaweite Instrumente um gemeinsam die Steuerflucht zu stoppen.

Alleingänge unerwünscht

In einem Brief an die 27 Finanzminister warnt nun der EU-Steuerkommissar vor dem Schließen bilateraler Abkommen. Österreich und Griechenland planen ja derartige Abkommen, Großbritannien und Deutschland haben sie bereits geschlossen. Und eben diese beiden bestehenden Abkommen widersprechen teilweise EU-Recht - sie müssen jetzt neu verhandelt werden.