Teure Fußfessel, teure Medizin

Rechnungshof-Kritik am Strafvollzug

Der Rechnungshof hat einige Prüfungsberichte veröffentlicht, drei davon betreffen das Justizministerium: Kritik gab es an der Verfahrensdauer in Zivilprozessen, an der Kostenverteilung für die medizinische Behandlung von Häftlingen und an der hastigen Einführung der elektronischen Fußfessel im Strafvollzug.

Mittagsjournal, 28.3.2012

Fußfessel teurer als nötig

Die geprüften Teilbereiche der Justiz sind zwar kein Millionengrab, aber optimales Wirtschaften sieht anders aus. Beispiel: Die Einführung der elektronischen Fußfessel. Allzu schnell musste das im Jahr 2010 unter Justizministerin Bandion-Ortner gehen - ein politisch verkaufbarer Erfolg musste offenbar her, nachdem zugegebenermaßen schon seit dem Jahr 2005 die Ministerinnen Miklautsch und Berger an dem Problem gekaut hatten.

Zitat aus dem Rechnungshofbericht, bezogen auf das Jahr 2010: "Der vom Bundesministerium für Justiz vorgeschlagene Zeitpunkt für das Inkrafttreten des elektronisch überwachen Hausarrests war sachlich nicht nachvollziehbar. Das Vergabeverfahren stand dadurch unter Zeitdruck." Die Folge daraus: Die Zahl der Bieter wurde geringer, der Wettbewerb unnötigerweise eingeschränkt, letztlich fand sozusagen gar kein Wettbewerb statt, weil von den drei verbleibenden Anbietern zwei wegen technischer Mängel ausgeschieden werden mussten. Der einzig verbleibende, der teuerste, wurde genommen.

Wie viel diese Hast die Steuerzahler letztlich gekostet hat, das quantifiziert der Rechnungshof nicht, er hält aber - man kann da durchaus ein Quäntchen Süffisanz herauslesen - fest: "Beschaffungen, die für die Vollziehung eines Gesetzes erforderlich sind, wären erst dann einzuleiten, wenn das entsprechende Gesetz beschlossen ist."

Teure Gefängnismedizin

Unschön ist auch die Botschaft des Rechnungshofes in Sachen Kosten der Medizinischen Versorgung im Strafvollzug: Die Kosten pro Häftling waren im Jahr 2010 dreimal so hoch wie die des Durchschnittsösterreichers, der Durchschnittsösterreicherin. Zwischen den einzelnen Vollzugsanstalten entstanden große Unterschiede, deren Ursachen vom Justizministerium gar nicht analysiert worden sind. Kostenrechnung gibt es keine.

Lange Zivilverfahren

Schließlich noch das Thema Dauer von Zivilverfahren: Hier hat das Ministerium Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahr 2009 immerhin zur Hälfte umgesetzt. Nach wie vor werde aber zu wenig systematisch überprüft, welche Gerichtssachverständigen sich mit der Erledigung ihrer Aufträge allzu lange Zeit lassen und so den Abschluss eines Verfahrens verzögern.