Dreistufen-Modell für Volksgesetzgebung

Grüne für rasche Demokratiereform

Auch die Grünen setzen auf ein Mehr an Direkter Demokratie und wünschen sich möglichst rasche Schritte in Richtung Reform der entsprechenden bestehenden Instrumente. Am Montag präsentierten sie dazu ihr überarbeitetes dreistufiges Modell für eine "Volksgesetzgebung".

Mittagsjournal, 21.5.2012

Zankapfel Volksbegehren

Im Prinzip sind alle Parteien dafür, aber an der konkreten Umsetzung scheiden sich die Geister: die Stärkung der direkten Demokratie als Mittel gegen die zunehmende Politikverdrossenheit. Dabei geht es etwa um die Frage, ob und - falls ja - ab wann ein Volksbegehren zwingend zu einer rechtlich verbindlichen Volksabstimmung führen soll. Heute haben die Grünen dazu ihr Modell präsentiert.

Volksbegehren derzeit zahnlos

Derzeit kann die Politik mit einem Volksbegehren mehr oder weniger machen, was sie will. Ab einer gewissen Zahl an Unterschriften muss es zwar im Nationalrat diskutiert werden, danach kann es aber - falls politisch gewünscht - auf Nimmerwiedersehen in einer Schublade verschwinden, ohne, dass die Forderungen erfüllt werden. Geht es nach den Grünen, dann soll sich das bald ändern. Parteichefin Eva Glawischnig sagt, es sollte möglich sein, Initiativen einzubringen und nicht nur dann befragt zu werden, wenn man als Volk politisch genehm sei.

Drei-Stufen-Modell der Grünen

Konkret verlangen die Grünen ein dreistufiges Modell. Am Beginn dieses Modells steht eine Volksinitiative. Sprich: eine Gruppe von Menschen stellt eine Forderung, etwa Gratiskindergarten für alle Kinder in ganz Österreich. Ab 30.000 Unterstützungsunterschriften muss sich das Parlament in einem Fachausschuss damit befassen.

Falls es die Vorlage ablehnt, kann die nächste Stufe folgen, nämlich ein Volksbegehren. Dafür muss der Vorschlag schon als konkreter Gesetzestext formuliert werden. Sobald vier Prozent der Wahlberechtigten, das wären derzeit so um die 250.000 Menschen, das Volksbegehren unterstützen, wird abermals das Parlament befragt. Sollte es das Anliegen wieder ablehnen, folgt eine Volksabstimmung.

Diese Abstimmung ist dann gültig, wenn bei einfachen Gesetzen ein Drittel der Wahlberechtigten daran teilnimmt, bei Verfassungsgesetzen die Hälfte. Wenn die Mehrheit Ja sagt, wird die Forderung Gesetz. Soweit der Vorschlag der Grünen.

Information verpflichtend

Bei all dem sei aber eines wichtig: dass die Bevölkerung ausreichend über das Thema der Volksabstimmung informiert wird, so die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Ähnlich wie in der Schweiz sollte es ein Abstimmungsbuch geben, das an alle Haushalte geht, und in dem alle pros und contras aufgelistet seien.

Darüber hinaus sollte auch Sendezeit in den öffentlich-rechtlichen Medien reserviert werden, damit die Beteiligten ihre Argumente vorbringen können.

Die Grünen wünschen sich, dass eine Reform der direkten Demokratie noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.