Rückabwicklung nicht möglich

Stiftung praktisch einzementiert

Die Causa um die vom dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf verwaltete Privatstiftung liegt derzeit beim Handelsgericht. Formal gesehen ist eine Rückabwicklung der Stiftung nicht möglich. Die einzige Möglichkeit für die alte Dame sieht Johannes Zollner von der Alpen Adria Universität Klagenfurt in der Erhöhung der jährlichen Zuwendung.

Mittagsjournal, 29.5.2012

Auflösung nicht möglich

In der Causa "Martin Graf und die Privatstiftung" ist jetzt das Handelsgericht am Zug: Jene alte Dame, die sich vom Dritten Nationalratspräsidenten und FPÖ-Politiker wirtschaftlich schlecht beraten und vertreten fühlt, will die Abberufung des gesamten dreiköpfigen Stiftungsvorstandes per Gerichtsbeschluss erreichen - also inklusive Martin Graf.

Mittlerweile mehren sich die Stimmen, die verlangen, der 90jährigen Frau ihr Geld zurückzugeben. Formal gesehen ist allerdings gestiftetes Vermögen nicht mehr im Eigentum des Stifters. Eine Rückabwicklung der Stiftung sei in der Urkunde nicht vorgesehen, so Stiftungsrechtsexperte Johannes Zollner von der Alpen Adria Universität Klagenfurt. Möglich sei dies nur dann, wenn der Stiftungszweck nicht erreichbar sei, das treffe hier offenbar nicht zu, meint Zollner.

Ausschüttung erhöhen

Die einzige Möglichkeit die verbleibe, sei dass die Frau zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung geschäftsunfähig gewesen sei. Eine Anfechtung, weil sie einem Irrtum unterlegen sei, das habe der Oberste Gerichtshof aber noch nicht ausgesprochen. Ein derartiges Gerichtsverfahren würde lange dauern, sagt Zollner.

In der momentanen Situation hält es Zollner nur für möglich, die jährliche Ausschüttung von derzeit zehn bis zwölftausend Euro zu erhöhen, also etwa zu verdoppeln oder zu verdreifachen.