Geplantes Wahlrecht schwächt Direktwahl
Die direkte Demokratie soll ausgebaut, das Wahlrecht reformiert werden. Doch die Pläne für eine Wahlrechtsreform sind ziemlich diffus: Der Nationalrat soll verkleinert und die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten vergrößert werden. Nach dem derzeitigen Wahlrecht würde ein kleinerer Nationalrat aber noch weniger Direktmandate als ohnehin schon bedeuten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 25.6.2012
Direktmandate von Nationalratsverkleinerung betroffen
Zehn Prozent weniger Abgeordnete als Zeichen, dass die Politik auch bei sich spart und nicht nur den Bürgern Lasten aufbürdet. Das ist das Ziel der Bundesregierung, beschließen müssten die Abgeordneten die Kürzung aber schon selber, aber das ist noch lange nicht ausgemacht.
Denn 165 statt 183 Nationalratsabgeordnete bedeutet 18 Mandate weniger und nach einer Modellrechnung des Innenministeriums wären von der Kürzung gleich 16 Direktmandate betroffen.
Die Direktmandate werden in den Regionalwahlkreisen vergeben und gelten als Indikator dafür, wie bürgernah das Wahlrecht ist. Direkt gewählte Abgeordnete haben mehr Bezug zu den Menschen draußen als solche, die über Listen ins Parlament kommen - das ist die Überlegung. Ein kleinerer Nationalrat würde diesem Prinzip zuwiderlaufen, es sei denn, man greift auch in das bestehende Wahlrechtsmodell ein.
ÖVP-Modell würde Verfassungsänderung bedeuten
Da sind die Fraktionen aber noch weit auseinander. Die ÖVP hat ein Modell mit hundert Direktmandaten vorgeschlagen, aktuell gibt es nur rund 70. Auf die kommt man durch ein neues Ermittlungsverfahren im Regionalwahlkreis, das bei höherer Wahlbeteiligung noch zusätzliche Mandate vorsieht. Nicht unkompliziert und wohl auch verfassungswidrig, meint Robert Stein von der Wahlabteilung im Innenministerium: "Es ist stark davon auszugehen, dass es einer Anpassung des Artikels 26 (Bundesverfassung zum Wahlrecht, Anm.) bedürfte. Sicher ist diese Anpassung notwendig für diese dynamische Mandatszahl."
Es bräuchte also eine Zweidrittelmehrheit für diese Verfassungsänderung zum Wahlrecht, die eher SPÖ und ÖVP nützt. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass das gelingt. Wahlexperte Stein wüsste einen Ausweg mittels einer erheblichen Reduzierung der Regionalwahlkreise: "Dann gäbe es wesentlich mehr direkt gewählte Abgeordnete. Eine solche Änderung wäre auch ohne Verfassungsänderung möglich."
Einigung auf Vorzugsstimmen
Die Gelegenheit für eine Reduktion der 43 Regionalwahlkreise ergäbe sich mit Jahresende. Da wird eine Neueinteilung ohnehin fällig, weil die steirischen Bezirke Hartberg und Fürstenfeld zusammengelegt werden. Diese Bezirke liegen in unterschiedlichen Wahlkreisen.
Unumstritten ist derzeit nur ein Punkt. Es sollen künftig auch bundesweit Vorzugsstimmen vergeben werden können, was derzeit nicht geht. Das ist zwar auch eine Stärkung des Persönlichkeitselements, wurde und wird aber gern für Spitzenkandidaten-Wahlkämpfe missbraucht, hinter denen sich die in Misskredit geratenen Parteien verstecken können.
