Schönheits-OPs: Lückenschluss per Gesetz?

Nach den neuen strengeren Regeln für Schönheitsoperationen muss der Arzt umfangreich aufklären und schriftlich genau festlegen, was bei der Operation gemacht und welche Methode angewendet wird. Denn es gibt immer wieder unzufriedene Patienten, deren Fall dann vor Gericht ausgetragen wird, weil nicht lückenlos dokumentiert wurde.

Mittagsjournal, 6.7.2012

Nur mündliche Besprechungen

Im Juli 2009 lässt Angela Kreilinger eine Operation im Intimbereich durchführen. Sie wollte lediglich einen Minimaleingriff, sagt die Patientin, und habe erst nach der Operation bemerkt, dass der Arzt einen viel weitgehenderen Eingriff durchgeführt hat. Vor der Operation unterschreibt sie eine Einwilligungserklärung, dort steht das Wort "Korrektur". Die genaue Operation war nicht schriftlich festgehalten, nur mündlich.

Lange Verfahrensdauer

Denn der Arzt bestreitet die Vorwürfe, es sei genau die operierte Methode auch vereinbart worden. Die Folge: ein Zivilprozess, die Anwältin von Angela Kreilinger Elisabeth Kempl sagt, ihre Mandantin habe Schmerzen und fühle sich verstümmelt, der Schaden sei irreparabel.

Das Urteil in erster Instanz hat der Patientin nicht recht gegeben, sie hat nun berufen, mittlerweile gibt es auch noch weitere Verfahren. Es wird um Gutachten gestritten und um angeblich manipulierte Operationsberichte. Fälle, die die auf Haftungsfragen spezialisierte Anwältin Elisabeth Kempl kennt.

Hoffnung auf neue Bestimmungen

Es gibt viele Betroffene, manche wenden sich an Patientenanwaltschaften, und einige klagen eben, sagt Angela Kreilinger. Sie will zwecks besserer Vernetzung auch eine Selbsthilfegruppe gründen. Das neue Gesetz soll die Gefahr zumindest minimieren, dass nach einer Operation Aussage gegen Aussage steht.