"Lex Scheuch" in Kärnten?

Mit der Causa Scheuch ist eine Debatte über die Kriterien entbrannt, ab wann ein strafrechtlich verurteilter Politiker zurücktreten muss. Die bestehende Gesetzeslage ist nicht eindeutig. Für Beamte gilt eine deutlich strengere Regelung für Amtsverlust als für Politiker. Ausgerechnet in Kärnten ist die Regelung für Politiker mit den Stimmen von FPK und ÖVP gelockert worden, just nachdem Uwe Scheuch (FPK) in erster Instanz verurteilt worden war.

Mittagsjournal, 10.7.2012

Strengere Regeln in Kärnten wieder abgeschwächt

Für Bundespolitiker gilt: Bei mehr als einem Jahr unbedingter Haft sind auch Amt oder Mandat weg. In Kärnten ist das wie in den meisten anderen Ländern auch so, aber erst seit dem 16. Dezember 2011.

Bis dahin - also noch vor wenigen Monaten - war die Kärntner Regelung deutlich strenger, sie hat nämlich nicht zwischen bedingten und unbedingten Haftstrafen unterschieden. FPK-Chef Scheuch, damals in erster Instanz zu 18 Monaten verurteilt, wäre sein Amt los gewesen.

Doch dann haben FPK und ÖVP knapp vor Weihnachten die Landtagswahlordnung novelliert und die Bundesregelung übernommen. Jetzt müsste Scheuch schon mehr als zwölf Monate unbedingt bekommen, um sein Amt zu verlieren. Und das gleiche gilt für Kärntens ÖVP-Obmann Josef Martinz, dem derzeit wegen Amtsmissbrauchs der Prozess gemacht wird.

Diskussion über Verschärfung

Auf Bundesebene wird eine deutliche Verschärfung der Regelung für den Amtsverlust von Politikern diskutiert. Das Minimum dabei wird wohl die Regelung für Beamte aus dem Strafgesetzbuch sein, die deutlich strenger ist.

Beamte sind ihren Job ab einem Jahr Haft los, und wenn die Haftstrafe unbedingt ausgesprochen wurde, schon ab sechs Monaten. Dazu kommen Sexualdelikte, die ebenfalls zum Amtsverlust führen.

"Schützenswertes Verhältnis" zum Wähler

Die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf versteht nicht, warum Politiker weniger streng behandelt werden. Die strengen Regeln bei Beamten seien auf das besondere Vertrauensverhältnis zum Dienstgeber zurückzuführen. Politiker hätten auch ein besonders "schützenswertes Vertrauensverhältnis" zu ihren Wählern, sagte Reindl-Krauskopf im Ö1-Mittagsjournal.

Es könnten Parallelen gezogen werden, die ein strengere Regelung für Politiker rechtfertigen würden. Auch noch strengere Regelungen für Politiker - etwa Amtsverlust bei jeder unbedingten Haftstrafe - sind jetzt nicht mehr ausgeschlossen.