Klage gegen Fiskalpakat ohne Chance?

Bundespräsident Heinz Fischer hat den Fiskalpakt für Österreich unterschrieben. FPÖ, Grüne und BZÖ wollen im Herbst dagegen eine Verfassungsklage einbringen. Ihrer Ansicht nach würde der Nationalrat seine Budgethoheit verlieren. Das seien berechtigte Sorgen, sagt Verfassungsexperte Theo Öhlinger. Den Pakt zu Fall bringen sie aber nicht.

Morgenjournal, 18.7.2012

Bedenken "ernsthaft, aber nicht zwingend"

FPÖ, Grüne und BZÖ berufen sich auf eine Expertise des Salzburger Verfassungsexperten Stefan Griller. Er sagt, eine derart strikte Schuldengrenze widerspreche der Verfassung. Nur der Nationalrat bestimme, wie viel und ob Österreich Schulden macht. Das sei sicher ein heikler Punkt, sagt auch der Wiener Verfassungsexperte Theo Öhlinger. Er weist darauf hin, dass die Verfassung ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht aus Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum vorsehe. Und das werde "etwas durcheinander gebracht", indem der Fiskalpakt das ausgeglichene Budget in den Vordergrund rücke. Daher halte er das Argument nicht für irrelevant, er glaube aber nicht, dass damit die Budgethoheit des Nationalrats beseitigt werde, so Öhlinger. Solche Regeln sind nicht neu, es gibt sie, seit es den Euro gibt. Der Vertrag von Maastricht deckelt ja auch die Neuverschuldung bei drei Prozent. Öhlinger meint daher: Die Bedenken seien ernsthaft, aber "nicht wirklich zwingend und nicht so, dass man ein Urteil erwarten kann, das eine Verfassungswidrigkeit feststellt."

Prüfung dauert ein Jahr

Die Verfassungsklage kann die Höchstrichter aber ganz schön beschäftigen. Eine oberflächliche Prüfung, ob der Staatsvertrag zum Fiskalpakt formal gültig zustande gekommen ist, reiche nicht, sagt Öhlinger. Die Inhaltsfrage werde im Zentrum stehen. Die Dauer einer solchen höchstrichterlichen Prüfung schätzt der Experte auf ein Dreivierteljahr, eher ein Jahr - aber vorher müsse die Bestimmung erst in Kraft treten.

Österreichs Opposition allein kann den Sparkurs nicht mehr abwenden. Denn der Fiskalpakt gilt, wenn mindestens zwölf der 25 EU-Staaten unterschrieben haben. Aber solange die Höchstrichter den Fall prüfen, kann Brüssel von Österreich die strengeren Regeln nicht einmahnen.