Expertengruppe arbeitet Vorschläge aus

Betretungsverbot: Verschärfung geplant

Kinder, die von Gewalt in der eigenen Familie bedroht sind, sollen in Zukunft besser geschützt werden. Das Betretungsverbot soll nicht nur für das eigene Heim gelten, sondern auch für Schule, Kindergarten und Hort - und auch für Spitäler und den Arbeitsplatz, wenn Erwachsene gefährdet sind. Eine Expertengruppe im Innenministerium hat bereits eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen.

Mittagsjournal, 8.8.2012

Einstweilige Verfügungen schwer durchzusetzen

Bei Gewalt in der Familie gibt es im Moment zwei rechtliche Schritte, die hintereinander erfolgen können: Als Erstes das polizeiliche Betretungsverbot, das jetzt ausgeweitet werden soll. Diese Maßnahme gilt für maximal 14 Tage.

Reicht das nicht aus kommt das Bezirksgericht ins Spiel und kann das Betretungsverbot mittels einstweiliger Verfügung verlängern. Das Problem dabei: Verstößt der Gewalttäter gegen diese einstweilige Verfügung, dann kann die Polizei nicht von sich aus aktiv werden. Das soll nun auch geändert werden, sagt Karl Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums. Bei einer einstweiligen Verfügung müsse derzeit das potentielle Opfer auch die Durchsetzung der Verfügung beantragen, ansonsten könne die Polizei "gar nichts" tun, betonte Grundböck im Ö1-Mittagsjournal.

Verstoß soll Konsequenzen haben

Außerdem soll ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung künftig auch Konsequenzen nach sich ziehen. Während dem potenziellen Gewalttäter beim polizeilichen Betretungsverbot, also in den ersten zehn Tagen, nämlich eine Verwaltungsstrafe droht, wenn er sich nicht daran hält, ist ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung nämlich nicht strafbar, sagte Grundböck. Die Task-Force Kinderschutz schlage daher vor, einen solchen Verstoß als strafbaren Tatbestand zu werten. Somit hätte die Polizei mehr Handhabe.

Die Situation bei Gewalt in der Familie ist meist sehr unübersichtlich. Täter und Opfer sind oft noch gemeinsam anzutreffen und es gibt widersprüchliche Aussagen. Daher soll die Polizei bei der Umsetzung eines Betretungsverbotes ein Werkzeug in die Hand bekommen, damit die Situationen standardisiert eingeschätzt werden können.

Neue Regelungen ab Herbst?

Die Task-Force schlägt deshalb vor, dass die Polizisten ein Bewertungsschema erhalten, nach diesem sie dann die Situationen einschätzen können.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wird all diese Vorschläge jetzt dem Koalitionspartner SPÖ unterbreiten - von dort wird bereits Zustimmung signalisiert - noch im Herbst könnten sie dann im Parlament beschlossen werden.