Wehrpflicht-Debatte neu entbrannt

Die Diskussion über Abschaffung oder Beibehaltung der Wehrpflicht in Österreich ist wieder aufgeflammt: Alle Landesparteichefs der ÖVP sind für eine Volksabstimmung darüber. Sie schließen sich damit der Forderung des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll vom Wochenende an. In der Sache selbst sind sie eindeutig für eine Beibehaltung der Wehrpflicht.

Abendjournal, 27.8.2012

Schwenk im Sommer

Eigentlich war sie ja ein SPÖ-Thema gewesen, die Abschaffung der Wehrpflicht. Man erinnert sich: Vor fast zwei Jahren, wenige Tage vor der Wiener Landtagswahl fiel es Michael Häupl ein, ein Berufsheer zu fordern. Nein, hieß es dazu vorerst seitens der ÖVP, dann: Die ÖVP strebe stattdessen eine Reform des Wehrdienstes an - und schließlich im heurigen Sommer, sagte ÖVP-Bundeschef Michael Spindelegger. Er könne sich eine Volksabstimmung über die Wehrpflicht vorstellen, aber nur über den Weg eines zuvor eingebrachten Volksbegehrens, das von zehn Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird.

Jetzt also will der innerparteilich wichtige Niederösterreichische Landesparteichef Erwin Pröll von einer solch vorgeschalteten Bedingung nichts mehr wissen, und verlangt: Bald abstimmen, quasi ohne Wenn und Aber. Seine Niederösterreicher würden dem Berufsheer ohnehin eine Absage erteilen, so Pröll.

Spindelegger schweigt noch

Reihum haben sich seither die VP-Landeschefs ihrem Kollegen in Sankt Pölten angeschlossen, am reserviertesten noch, aber ebenfalls zustimmend, der Steirer Schützenhöfer. Originalzitat: "Wenn das Michael Spindelegger und alle amtierenden ÖVP-Landeshauptleute so wollen, dann sei es geschehen." Zitat Ende.

Freilich, ob sich Bundesparteichef Spindelegger dem Willen seiner Landesobleute anschließt, ist unklar, eine Stellungnahme liegt noch nicht vor. Oberösterreichs Landeshauptmann Pühringer könnte sich übrigens sogar eine bloße Volksbefragung zu diesem Thema vorstellen, ein direktdemokratisches Instrument, das politisch leichter vorzubereiten ist als eine Volksabstimmung - weil die nur über einen bereits beschlossenen und daher naturgemäß auf Punkt und Beistrich ausverhandelten Gesetzestext abgehalten werden kann.

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