Inseratenaffäre: Wirbel um "Schutzbehauptungen"

In der Inseratenaffäre belasten Akten der Staatsanwaltschaft den heutigen Bundeskanzler Werner Faymann sowie Staatssekretär Josef Ostermayr (beide SPÖ). Beide hätten demnach bei der Einvernahme "Schutzbehauptungen" von sich gegeben, also die Unwahrheit gesagt. Faymann gab sich dazu heute schweigsam.

Mittagsjournal, 28.8.2012

Keine Fragen, keine Antworten

Es gab viele Fragen und Antworten zum Thema Volksbefragung, heute Vormittag bei der Regierungspressekonferenz - und plötzlich hieß es: Keine weiteren Fragen mehr zugelassen, die Veranstaltung ist zu Ende. Es bleibt also dabei: vorerst keine verbale, persönliche Reaktion des Bundeskanzlers auf das Thema "Schutzbehauptung". Bisher gab es dazu ja nur eine Presseaussendung des Büros von Staatssekretär Ostermayer, der zum Zeitpunkt der untersuchten Inserateschaltungen Kabinettschef von Verkehrsminister Faymann war. Tenor der Aussendung: Die alten Vorwürfe würden durch neuere Zeugenaussagen entkräftet. Stein des Anstoßes ist ein Bericht der Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaatsanwaltschaft von Mitte März. Darin heißt es, Josef Ostermayer und Werner Faymann hätten angegeben nicht gewusst zu haben, dass vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebene Zeitungsinserate von der ASFINAG und der ÖBB bezahlt wurden.

"Mehr Erkenntnisse im Ausschuss"

Schutzbehauptungen kämen bei Vernehmungen recht häufig vor, sagen Staatsanwälte, und sie sind straffrei, weil Beschuldigte im Gegensatz zu Zeuginnen und Zeugen nicht die Wahrheit sagen müssen. Nach wie vor führt die Staatsanwaltschaft Wien Faymann und Ostermayer im Status von Beschuldigten, die Ermittlungen gehen weiter. Und auch im Untersuchungsausschuss des Nationalrats werden die ÖBB-ASFINAG-Faymann-Inserate thematisiert. U-Auschuss-Vorsitzende Gabriela Moser von den Grünen glaubt, was den Sachverhalt betrifft, unter Umständen sogar mehr herausfinden zu können als die Staatsanwaltschaft: Denn eine Auskunftsperson, und sei es der Bundeskanzler, müsse vor dem Ausschuss die Wahrheit sagen. "Da herrscht Wahrheitspflicht. Da kann er nicht bei einer Beschuldigtenvernehmung in Halbwahrheiten oder sogenannte Schutzbehauptungen flüchten." Moser kündigt an, sie werde Antworten Faymanns auf eine parlamentarische Anfrage von ihr aus dem Jahr 2007 oder 2008 verwenden, um Aussagen vor Gericht abzuklären.

Entschlagung wäre "peinlich"

Und Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Moser glaubt auch nicht, dass sich der Bundeskanzler und der Staatssekretär der Aussage entschlagen werden, was ihnen rechtlich unter Berufung auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen möglich wäre. Das wäre im Fall Faymann / Ostermayer "peinlich" und "politisch brisant".