Rechtsanwälte: Gerichtsgebühren zu hoch

Die österreichischen Rechtsanwälte kritisieren die hohen Gerichtsgebühren und fühlen sich durch eine aktuelle Studie des Europarates bestätigt: Die besagt, dass die Republik Österreich ihren Bürgern mehr an Justizgebühren verrechnet als sie selbst für den Justizbetrieb ausgibt. Jüngster Streich: Die Eintragung eines Eigentümerwechsels im Grundbuch soll massiv verteuert werden.

Morgenjournal, 29.9.2012

Gebühren stopfen Budgetlöcher

Es ist fast eine Brandrede, die österreichs oberster Rechtsanwältevertreter Rupert Wolff beim jünsten Anwaltstag, der jährlichen Fachtagung der Advokaten gehalten hat. Der Zugang zum Recht sei dornig und voller schwer überwindbarer Hindernisse, die Justiz dürfe kein auf Profit ausgerichtetes Unternehmen sein. Wolff sagt, wer sich gegen eine überhöhte Handyrechnung wehrt, einen Besuchsrechtsantrag einbringt oder einen Grundbuchauszug ausdrucken lässt, der zahle viel und müsse damit auch Löcher im allgemeinen Staatshaushalt stopfen.

Zehnfache Eintragungsgebühr

Aktuelles Beispiel ist laut Rupert Wolff die geplante Erhöhung der Gebühr für die Eintragung eines neuen Eigentümernamens für Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung im Grundbuch: "Was dazu führt, dass die Eintragung einer 120-Quadratmeter-Eigentumswohnung in 1040 Wien anstelle von vorher 498 Euro nunmehr 5.280 Euro kostet."

Noch hoffen die Anwälte die geplante Erhöhung der Eintragungsgebühr abwenden zu können, nächste Woche gibt es ein Gespräch im Justizministerium. Wirksam oder eben nicht wirksam wird das Ganze mit dem Bundesbudget 2013.

Gegen "Kopiergebühr"

Auch andere Gebührenthemen brennen den Anwälten unter den Nägeln. Und noch immer zahlt ein Anwalt und damit dessen Mandant für jede Aktenseite, die er bei Gericht kopiert, 60 Cent. "Wo bleibt die elektronische Akteneinsicht und -übermittlung", fragt Anwältepräsident Wolff. Schließlich lägen bereits 80 bis 95 Prozent der Urkunden eines Gerichts in digitalisierter Form vor. "Als pdf-Datei zu Beispiel, und es wäre ein leichtes für die Justizverwaltung, den Anwälten und Parteien diese pdf-Dateien zur Verfügung zu stellen."