Tierschützer wehren sich gegen Berufung

14 Monate lang ist 13 Tierschützern am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gemacht worden. Von dem Vorwurf an einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein, wurden alle Angeklagten freigesprochen. Gegen die Urteile von fünf Angeklagten hat der Staatsanwalt berufen. Es geht darin vor allem um den Vowurf der Nötigung. Heute haben sich die Tierschützer erneut gegen diesen Vorwurf gewehrt.

Mittagsjournal, 2.10.2012

Schaden durch Protest gegen Pelze

Tierschützer verschiedener Vereine haben jahrelang vor Bekleidungsgeschäften gegen den Verkauf von Pelzen demonstriert. Zum Leidwesen der Kleidergeschäfte, die darin ein Belästigung ihrer Kunden und damit auch einen Umsatzrückgang gefürchtet haben. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sieht diesen Schaden als erwiesen an. Außerdem sollen die Tierschützer auch noch Angestellte bedroht haben. Deshalb sei der Tatbestand der schweren Nötigung erfüllt.

"Demonstrationen waren immer legal"

Die Tierschützer argumentieren, dass ihre Demonstrationen immer legal waren. Es sei auch nie zu Gewalt gekommen, sagt einer der Angeklagten, Felix Hnat. "Unsere Demonstrationen wurden von der Polizei nicht untersagt und auch dokumentiert. Es gab nie Gewalttaten. Dass wir Jahre danach mit dem Gefängnis bedroht werden sollen, ist ein Problem der fehlenden Rechtssicherheit", so Hnat.

Was auch Auswirkungen auf die Arbeit von anderen Nichtregierungsorganisationen haben könnte, sagt die zweite Angeklagte Sabine Koch: "Es ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und eine Bedrohung für jede Arbeit von NGOs. Wenn wir tatsächlich verurteilt werden, sehe ich der Kriminalisierung von öffentlichkeitswirksamen Protestaktionen Tür und Tor geöffnet."
Die Entscheidung über die Berufung liegt nun beim Oberlandesgericht in Wien. Der Anwalt der Tierschützer rechnet aber nicht vor Ende nächsten Jahres mit einer Entscheidung.