Gemischte Reaktionen zu neuer Obsorge

Hauptsächlich Lob und vereinzelt auch Kritik kommt zum Familienrechtspaket, das Justizministerin Beatrix Karl von der ÖVP und Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ heute präsentiert haben. Das neue Familienrecht bringt vor allem Änderungen bei der Obsorge. Künftig sollen auch unverheiratete Väter die Obsorge beantragen können, auch wenn die Mutter nicht zustimmt.

Abendjournal, 10.10.2012

Väter unehelicher Kinder profitieren

Die neuen Regelungen sollen vor allem den Kindern helfen, betonen die beiden Ministerinnen. Zum Beispiel, dass auch nicht verheiratete Väter bei einer Trennung in Zukunft die Obsorge beantragen können, sagt Justizministerin Beatrix Karl: "Der Vater eines unehelichen Kindes kann künftig auch gegen den Willen der Mutter die Obsorge beantragen. Die Entscheidung hat natürlich eine Richterin oder ein Richter fällen."

Verordnung auch gegen Willen der Eltern

Wenn sich verheiratete Paare bei der Scheidung nicht einigen können, entscheidet das Gericht und es kann auch gegen deren Willen die gemeinsame Obsorge verordnen, sagt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek: "Das ist das Gegenteil einer Automatik. Es wird eine Einzelfallentscheidung bleiben."

Neues Besuchs- und Namensrecht

Auch das Besuchsrecht soll besser durchgesetzt werden. Das Gericht kann zum Beispiel einen Besuch bei der Familienberatung anordnen. Und auch das Namensrecht wird neu. Alle Familienmitglieder, also auch die Kinder, können künftig einen Doppelnamen führen.

Gemischte Reaktionen

Vorsichtige Zustimmung kommt von der FPÖ, das BZÖ sieht nur wenige Verbesserungen für Kinder und die Grünen kritisieren den Entwurf als absurd und realitätsfremd. Sie wollen die gemeinsame Obsorge nur dann, wenn die Eltern sich darauf einigen können.