Sondersitzungsboom im Nationalrat

Der Nationalrat ist derzeit ziemlich beschäftigt. Innerhalb kurzer Zeit finden zusätzlich zu den geplanten Sitzungen noch Sondersitzungen statt. Die werden nicht nur von der Opposition gemeinsam, sondern auch von den Parteien einzeln beantragt. Der Grund dürfte wenig mit Debattierfreude zu tun haben: Ende Oktober verfällt das Recht zum jährlichen Antrag einer Sondersitzung.

Morgenjournal, 19.10.2012

Gesetzesjahr läuft ab

Nicht die Liebe zur politischen Auseinandersetzung im Parlamentarismus dürfte im Vordergrund stehen, sondern schlichtweg terminliche Zwänge. Denn die Parteien haben nur noch wenig Zeit, bis das sogenannte Gesetzesjahr abläuft, sagt Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus: "Die Jahresfrist beginnt mit der Gesetzgebungsperiode, das heißt im konkreten Fall mit dem 28.Oktober, und dauert bis zum 27. Oktober des nächsten Jahres." Den Parteien bleibt also noch gut eine Woche, wenn sie ihr Sondersitzungs-Recht noch nicht ausgeschöpft haben. "Das heißt, sie müssten sich sehr beeilen, denn mit 28. Oktober 2012 beginnt die neue Frist zu laufen", so Zögernitz.

Vor allem für die Opposition ist eine Sondersitzung ein wichtiges parlamentarisches Recht. Eine solche Sitzung wurde zuletzt - beantragt vom BZÖ - Anfang Oktober abgehalten. Die FPÖ hat gestern ihren Antrag eingebracht. Jeder Parlamentsklub hat das Recht, zumindest eine Sondersitzung zu beantragen, je nach Mandatsstärke auch mehr. Wenn sich ein Drittel aller Abgeordneten zusammentun, können sie beliebig oft Nationalratssondersitzungen beantragen.