Expertenkritik an Fekters "Schulden-Check"

Nach dem "Generationen-Scan" jetzt der "Schulden-Check" - der Nationalrat soll keine neuen Gesetze mehr beschließen dürfen, ohne im Detail über die finanziellen Folgen des Beschlusses Bescheid zu wissen. Eine entsprechende Verordnung will Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) demnächst erlassen. Aber Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen. Experten bezweifeln, dass damit teure Wahlzuckerl oder politische Prestigeprojekte wirklich verhindert werden können.

Mittagsjournal, 2.11.2012

Regelung soll weniger zahnlos sein

Schon seit Jahrzehnten müssen beim Beschluss neuer Gesetze die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetze abgeschätzt werden. Was meist sehr kursorisch geschehen ist. Finanzielle Auswirkungen: keine. Das hat man sehr oft gelesen. Eine zahnlose Regelung? Werner Zögernitz vom ÖVP-nahen Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen stimmt mit Abstrichen zu: "Ich würde nicht sagen zahnlos. Aber sie hat keine Folgen gehabt." Die Regelung sei im Vorblatt zu jedem Gesetz verankert gewesen und sei nicht näher zu kontrollieren oder abzuändern gewesen.

Mit dem neuen Haushaltsrecht, das ab 2013 voll wirksam ist, soll sich das ändern. Der Paragraf 17 des Bundeshaushaltsgesetzes verlangt eine umfassende Folgenabschätzung bei neuen Gesetzen. Jedenfalls müssten finanzielle, wirtschafts-, umwelt- und konsumentenschutzpolitische Auswirkungen berücksichtigt werden, heißt es da. Aber auch die Auswirkungen auf Kinder und Jugend sind abzuschätzen - das ist der vor einem Jahr neu beschlossene "Generationen-Scan". Weitere Parameter sind Verwaltungskosten, Folgen für Unternehmen, soziale Auswirkungen und die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen. Eine lange Liste, zu der eben auch noch der "Schulden-Check" dazukommt. Für Werner Zögernitz ist das grundsätzlich positiv: Schließlich müsse man festlegen, welche Ziele mit einem Gesetz verfolgt werden: "Mit anderen Worten: Ich habe mehr Transparenz, mehr Öffentlichkeit und mehr Kontrollmöglichkeiten durch die neue Regelung."

Wieder ohne Sanktionen

Aber Sanktionen bei zu teuren Gesetzen sind in der Verordnung, die auch für Landesgesetze gilt, wieder nicht vorgesehen. Man wolle und könne sich ja nicht den politischen Gestaltungsspielraum nehmen, heißt es im Finanzministerium. Das heißt aber auch, dass Vorfälle wie 2008, als in einer einzigen Nationalratssitzung knapp vor der Wahl Milliardenbelastungen fürs Budget beschlossen worden sind (Hacklerpension verlängert, Studiengebühren abgeschafft), auch durch den "Schulden-Check" nicht verhindert werden können. Daher wisse man nicht, ob nicht Wahlen wieder einiges "zunichtemachen", so Parlamentarismus-Experte Zögernitz. Denn EGsetz könnten jederzeit wieder geändert werden. Was der "Schulden-Check" bringt, soll vom Finanzministerium jedenfalls evaluiert werden. Und das laut Verordnung zeitnah - was immer das in diesem Zusammenhang heißen mag.