Mensdorff-Schloss: Staatsanwalt will Zugriff

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Schloss von Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly ins Visier genommen. Sie will sich für den Fall einer Verurteilung Mensdorff-Pouillys einen Platz im Grundbuch sichern, um der Republik Zugriffsrechte für mögliche Strafzahlungen zu sichern. Das Oberlandesgericht Wien soll in den nächsten Wochen darüber entscheiden.

Morgenjournal, 16.11.2012

Prozessbeginn im Dezember

Es geht um Schloss Luising im Südburgenland, dem Familiensitz von Alfons Mensdorff-Pouilly. Im Ort lässt sich Mensdorff-Pouilly gerne als "Graf" titulieren. Er empfängt vermögende und prominente Klientel aus Wirtschaft und Politik zu seinen Jagdgesellschaften. Geht es nach der Staatsanwaltschaft Wien, sollte im Namen der Republik ein Veräußerungsverbot über das Anwesen im Grundbuch verankert werden, um im Fall einer Verurteilung von Alfons Mensdorff-Pouilly auf unrechtmäßig erworbenes Vermögen zugreifen zu können. Der Lobbyist steht ja ab Mitte Dezember vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Geldwäsche vor. Er soll laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft zwischen 2000 und 2008 für den britischen Rüstungskonzern BAE Systems mit Hilfe von Scheinverträgen 12 Millionen Euro an unbekannte Empfänger verteilt haben, um Waffengeschäfte in Zentral- und Osteuropa zu beeinflussen. Mensdorff-Pouilly bestreitet diese Vorwürfe energisch.

In erster Instanz abgelehnt

Basis ist der seit Anfang 2011 verschärfte Abschöpfungs-Paragraf. Demnach soll die Staatsanwaltschaft sicherstellen, dass potentiell unrechtmäßig erworbenes Vermögen nach einer Verurteilung nicht dem Zugriff des Staates entzogen werden kann. Der Richter am Landesgericht Wien sieht hingegen im Fall Mensdorff-Pouilly zu wenig Gefahr, dass mögliche Straf- oder Entschädigungszahlungen aus dem Verfahren im Fall Mensdorff später nicht einzubringen seien. Er lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall nun vor das Oberlandesgericht Wien gebracht. Das soll nun Rechtsklarheit in das Abschöpfungsgesetz bringen. Beim Oberlandesgericht soll der Fall noch vor Prozessbeginn am 12. Dezember entschieden werden.