Pensionskonto neu: Pensionshöhe wird transparent

Zweieinhalb Millionen Versicherte werden heuer ungewöhnliche Post von der Pensionsversicherung bekommen - eine erste Tranche der Briefe ist schon im Jänner hinausgegangen. Der Inhalt ist ein Formular zur lückenlosen Erfassung der Versicherungszeiten, da alle unter 59-Jährigen ab Jänner 2014 auf das Pensionskonto umgestellt werden. Dieses Konto soll transparent machen, wie die Pensionshöhe berechnet wird - und für jeden einsehbar sein. Sozialministerium und Pensionsversicherung starten jetzt eine Informationsoffensive zu der Briefaktion.

Morgenjournal, 31.1.2013

Jeder hat Zugriff auf eigenes Konto

Wer erst 2005 begonnen hat, Versicherungszeiten für die Pension zu erwerben, der hat schon jetzt sein Pensionskonto und kann Einsicht nehmen - wenn es ihn oder sie interessiert. Das Interesse hält sich bei diesen am Beginn ihres Erwerbslebens stehenden Personen freilich in Grenzen - hat der Rechnungshof festgestellt. Gerade einmal 37.000 Zugriffe auf die insgesamt 5,1 Millionen Pensionskonten habe es im Jahr 2009 gegeben. Das ist nicht einmal ein Prozent.

Ab 2014 wird das mit Sicherheit anders werden, dann können auch die dem Pensionsalter schon näher gerückten Versicherten online nachsehen, wie es um ihre Pension steht. Manfred Felix, Obmann der Pensionsversicherungsanstalt, sagt über die Vorteile des Pensionskontos: jeder könne im Internet nachsehen, was er oder sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder z.B. zum 64. Geburtstag an Pension bekomme.

Nachträge ab 2014 schwierig

Lückenlose Informationen über den Erwerbsverlauf hat die Pensionsversicherung allerdings nur für zwei Drittel der über fünf Millionen Pensionskonten. 1,7 Millionen Versicherte müssen noch Details zu ihren Versicherungszeiten nachliefern - und dazu den Fragebogen der Pensionsversicherung ausfüllen.
Im Wesentlichen geht es dabei um Zeiten der Ausbildung - also Schule und Studium - der Kindererziehung, um den Präsenzdienst, es geht aber auch um Erwerbszeiten im Ausland, die nicht automatisch von der Sozialversicherung in Österreich gespeichert wurden.

Die Briefe werden bis zum Sommer verschickt, im Herbst gehen dann auch noch Erinnerungsschreiben hinaus. Denn die Beantwortung ist wichtig, betont PVA-Obmann Felix. Die Daten fließen in eine Vergleichsrechnung ein, die mögliche Pensionsverluste aus dem Übergang in das neue System begrenzt - das ist im Gesetz so vorgesehen. Manfred Felix sagt, wenn man das nicht mache sei es unwiederbringlich. Ab 2017 gebe es nur mehr das neue System und keine Vergleichsrechnungen mehr.

Drei Jahre lang - von 2014 bis 2016 - sind zwar nachträgliche Umbuchungen auf dem Pensionskonto möglich, aber nur mit großem bürokratischem Aufwand. Und ab 2017 kann man dann zwar weiter Versicherungszeiten nachtragen lassen, aber eventuelle negative Auswirkungen der Systemumstellung auf die jeweilige Pensionshöhe werden dann nicht mehr ausgeglichen.