Fleischskandal: Österreich nicht betroffen

Wegen des europaweiten Fleischskandals ist auch in Österreich die Sorge groß. Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, ÖVP, gibt aber Entwarnung: In Österreich bestehe keine Gefahr. Trotzdem können sich Konsumentinnen und Konsumenten nicht auf die Beschreibungen auf Packungen verlassen - gefragt ist der Hausverstand, empfiehlt auch das Gesundheitsministerium.

Mittagsjournal, 11.2.2013

Christian Williwald im Gespräch mit Caroline Krejci, Abteilung Lebensmittelsicherheit im Gesundheitsministerium.

Mittagsjournal, 11.2.2013

Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, ÖVP, gibt Entwarnung: Österreich ist nicht vom Fleischskandal betroffen.

Regelmäßige Kontrollen

Ihre Abteilung würde ständig überprüfen, dass das, was auf dem Produkt drauf steht, auch wirklich drinnen ist, sagt Caroline Krejci. Sie leitet im Gesundheitsministerium die Abteilung Lebensmittelrecht, -qualität und –sicherheit und sagt, es gebe einen Kontrollplan, nach dem ständig Proben gezogen und Inhaltsstoffe überprüft würden. Das gelte für das ganze Sortiment, das dem Lebensmittelrecht unterliegt, also auch für Fertiggerichte und Tiefkühlwaren.

Diese Kontrollen würden laufend erfolgen, es handle sich um einen so genannten risikobasierten Ansatz, wo genau überlegt wird, zu welchen Zeitpunkten welche Produkte und welche Mengen untersucht werden müssen.

Kein Hinweis, dass Österreich betroffen ist

Bisher sei es in Österreich Krejcis Wissen nach noch nicht vorgekommen, dass das "falsche" Fleisch in einem Produkt war. Momentan bestehe auch absolut kein Hinweis darauf, dass Österreich von dem Skandal betroffen ist.

Theoretisch könnte es aber auch in Österreich passieren, dass niemand weiß, woher das Fleisch eigentlich kommt. In der Europäischen Union müssen Lebensmittelunternehmer allerdings laut Basisverordnung der EU, die Rückverfolgbarkeit, also den Schritt zurück und den nächsten Schritt vorwärts, nachweisen können. Durch die heutigen Handels- und Transportmöglichkeiten könne dabei aber eine lange und verzweigte Kette entstehen. Trotzdem müsse derjenige, der transportiert, wissen, woher er die Ware hat und der nächste in der Kette, woher er die Ware hat und so weiter, erklärt Krejci. Durch dieses System würde es aber manchmal länger dauern bis man herausfindet, wo der ursprüngliche Startpunkt war.

Letztlich müsse im Gesundheitsministerium aber nachvollzogen werden können, wo ein Produkt ursprünglich hergekommen ist, versichert Krejci.

Hausverstand einschalten

Generell läuft seit Jahren die Diskussion, was auf der Packung drauf stehen muss, wenn es um die Herkunft von Fleisch geht. Ein Beispiel wäre 'Österreichischer Speck', bei dem das Fleisch aber aus Polen oder Litauen kommt. Das sei Krejci zufolge deshalb rechtlich gedeckt, weil es darum geht, wo der letzte Wertschöpfungsprozess des Produktes stattgefunden hat. In diesen Fällen müsste der Hersteller die Herkunft genau nachprüfen beziehungsweise sei es in der neuen EU-Informationsverordnung angedacht, gerade in Bezug auf Fleisch, die Herkunft für den Konsumenten genauer darzustellen. Manchmal müsse der Konsument aber auch seinen Hausverstand einschalten, so Krejci.

Aber es gibt auch andere Orientierungshilfen für Konsumentinnen und Konsumenten, etwa das AMA-Gütesiegel. Dieses stelle sehr gut dar, dass die Produkte alle in Österreich hergestellt und verarbeitet wurden, so Krejci. Darüber hinaus gebe es noch wenige geografisch geschützte Ursprungsbezeichnungen. Wenn etwas sehr billig angeboten wird, seien Zweifel, ob hier alles korrekt produziert wurde, durchaus angebracht, bestätigt Krejci.

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