Bankpleiten: Insolvenzrecht bald fertig

Nach mehreren Verschiebungen sind die Verhandlungen über neue Regeln für Bankenpleiten in der Zielgeraden. Die Regierung will den Begutachtungsentwurf für das neue Banken-Insolvenzrecht demnächst in Begutachtung schicken. Konkret regelt es, wie bei der Schieflage einer Bank gehandelt werden soll - jedenfalls nicht auf Kosten der Steuerzahler.

Gefälle-Schilder

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Morgenjournal, 18.2.2013

Pleiten vermeiden

Das Gesetz, früher Bankeninsolvenzrecht, heißt jetzt offiziell Bankensanierungs- und Restrukturierungsgesetz. Es sieht gleichsam vor, dass Banken künftig ihr "Testament" schreiben müssen. Damit sind Sanierungs- und Abwicklungspläne gemeint. Das heißt die Bank legt zunächst einmal selbst fest, welche Geschäftsbereiche schützenswert sind und welche nicht. SPÖ-Verhandler, Finanzstaatssekretär Andreas Schieder sagt, die Gespräche seien "in der Zielgerade". Der Grundsatz sei, dass Banken für den Fall von Schieflagen einen Plan hätten, wie es wieder besser werde könne. Die Bank solle schon vor einer Pleite wieder auf eigene Beine kommen.

Mehr Macht für FMA

Erst wenn diese Sanierungspläne nicht genügen, kann die Finanzmarktaufsicht (FMA) ins Geschäft der Banken eingreifen. Das bedeutet, die Aufsicht kann den Verkauf "bestimmter Vermögenswerte", die Begrenzung von "Risikopositionen" oder den Verzicht auf neue Geschäftsbereiche oder Produkte verordnen. Die FMA kann aber auch vorschreiben, dass die Eigentümer der Bank rechtzeitig Geld zuschießen oder Beteiligungen verkaufen müssen. Alles soll möglich sein, nur kein neues Bankenrettungspaket, das der Steuerzahler finanzieren muss. Es sei das Ziel, Banken risikostabiler zu machen und dass Banken nicht immer zum Schaden des Staates werden, so Schieder. Finanzministerin Maria Fekter verhandelt für die ÖVP, sie war zu keiner Stellungnahme erreichbar.

Keine Ausnahmen

Das Gesetz ist schon lange angekündigt - seit den Notverstaatlichungen der Kärntner Hypo Alpe Adria und der Kommunalkredit. Dass es so lange gedauert hat, liegt auch an den Instituten selbst. Es soll jetzt keine Ausnahmen geben, sagt Andreas Schieder. Inzwischen hat auch die EU ihre Pläne vorangetrieben. Noch heuer soll es den Entwurf für die Finanzierung eines Abwicklungsfonds geben, der von allen Banken gespeist werden soll. Daher findet sich dieser Punkt auch nicht im vorliegenden Entwurf. Da will die Regierung auf den konkreten EU-Vorschlag warten.