Aus für Amtsgeheimnis: Entwurf fertig

Mit dem angekündigten Ende des Amtsgeheimnisses scheint es ernst zu werden: Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) hat am Abend den Entwurf für ein Informationsfreiheits-Gesetz vorgelegt. Demnach sollen grundsätzlich alle Staatsbürgerinnen und -bürger das Recht haben, von Behörden und anderen staatlichen Stellen alle Informationen zu erhalten.

Mittagsjournal, 5.3.2013

Internationale Kritik

Eigentlich sind die Behörden in Österreich schon jetzt zur Auskunft verpflichtet, es gibt ein eigenes Auskunftspflicht-Gesetz. Allerdings sorgen das Amtsgeheimnis und breite Ausnahmeregeln dafür, dass Behörden oft eben keine Auskunft geben. Dies hat zuletzt auch jene Teilorganisation des Europarates namens GRECO kritisiert, die immer wieder auf Lücken in der Bekämpfung von Korruption in den Mitgliedsländern hinweist: Auskunftserteilung sei in Österreich die Ausnahme und Geheimhaltung das Grundprinzip, heißt es. Das erschwere es Bürgern und Medien, die staatliche Verwaltung zu kontrollieren - obwohl mehr Transparenz gut wäre für eine Bekämpfung der Korruption. Auch die Bürgerinitiative "transparenzgesetz.at" fordert ein umfassendes Recht auf Information und auf Einsicht in Verwaltungsakte.

Für gesamte Verwaltung

"Die Bestimmungen betreffend Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht erscheinen nicht mehr zeitgemäß" - so heißt es nun wörtlich in den Erläuterungen zum Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung, die künftig das Recht auf Information höher stellen soll als das Amtsgeheimnis. Zuständig ist Staatssekretär Josef Ostermayer von der SPÖ. Ziel sei die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und die Schaffung eines Rechts auf Zugang zu Informationen, heißt es in seinem Entwurf zur Änderung des Artikels 20 der Bundesverfassung.

Als amtliche Information sei dabei jede Aufzeichnung zu verstehen - also auf Papier oder elektronisch - ausgenommen Entwürfe und Notizen. Und zwar für die gesamte Verwaltung, für die Gerichte, die Gesetzgebung, den Rechnungshof und die Volksanwälte.

Register und Ausnahmen

Die konkrete Umsetzung der Verfassungsbestimmung wiederum soll in einem neuen Informationsfreiheitsgesetz geschehen. Das soll nach den Plänen von Josef Ostermayer 2014 in Kraft treten. Es sieht zum Beispiel vor, dass Bürgerinnen und Bürger ganz formlos um Auskunft ersuchen können, und dass die Behörden innerhalb von zwei Wochen reagieren müssen. Außerdem ist ein neues Informationsregister geplant, in dem zum Beispiel alle Erlässe, Anweisungen, Pläne oder Tätigkeitsberichte gesammelt werden, und auch Informationen über Subventionen, über Gutachten oder über Studien im Auftrag der Behörden.

Es sind aber inhaltliche Ausnahmen für die Informationsfreiheit vorgesehen: Nach wie vor verweigert werden soll die Auskunft, wenn es um die militärische oder die innere Sicherheit geht, bei laufenden Verfahren und Entscheidungen, bei der Finanzmarktaufsicht, bei Berufs- und Geschäftsgeheimnissen, bei wirtschaftlichen Interessen des Staates und bei personenbezogenen Daten nach dem Datenschutzgesetzt. Offen ist freilich, wie breit diese Ausnahmen interpretiert würden.