Jugendamt: Künftig gilt Auskunftspflicht

Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft in Österreich wegen Gewalt an Kindern ermitteln, dann empfinden sie das Jugendamt manchmal nicht als Hilfe, sondern eher als Bremsklotz. Denn Jugendamtsmitarbeiter dürfen Zeugenaussagen gegenüber der Justiz verweigern. Auch die Weitergabe von Jugendamtsakten an die Staatsanwaltschaft klappt nicht immer. Das soll sich jetzt ändern.

Morgenjournal, 11.3.2013

Probleme mit Aktenübermittlung

Die jüngst bekannt gewordenen mutmaßlichen Vergewaltigungen in einem Grazer Kinderheim sind einer jener Fälle, wo hundertprozentige Aufklärung durch Polizei und Justiz angebracht erscheint. Aber während die Polizei schon alle Opfer und die jugendlichen mutmaßlichen Täter einvernommen hat, konnten Betreuer und Jugendamtsmitarbeiter bisher noch nicht befragt werden. Ein Grund ist, dass sie erst von der Amtsverschwiegenheit entbunden werden müssen.

Auch mit der Übermittlung von Jugendamtsakten an die Staatsanwaltschaft gibt es manchmal Probleme. Im konkreten Fall hat das Grazer Jugendamt zwar volle Kooperation zugesagt, aber die gibt es offenbar nicht immer. Staatsanwaltschaft-Graz-Sprecher Hansjörg Bacher: "In der Vergangenheit sind in Einzelfällen verschiedene Rechtsauffassungen zwischen Staatsanwaltschaft und Jugendamt aufgetaucht. Das Jugendamt argumentiert dann, dass eine Übermittlung der Akten aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht möglich ist."

Sozialarbeiter: "Täterschutz, nicht Opferschutz"

Durch das geplante neue Kinderhilfegesetz soll eine solche Argumentation und auch eine Vertuschung von möglichen Missständen verhindert werden. Familienminister Reinhold Mitterlehner: "Derzeit haben wir eine relativ schwammige Rechtslage. In Zukunft gibt es die konkrete Vorlage des Aktes an das Gericht, eine Informationsverpflichtung. Damit ist die Ausrede, man dürfe nicht informieren, nicht weitergeben, nicht möglich, sondern das Kindeswohl im Sinne der Vorbeugung, aber auch im Sinne der Täterverfolgung steht im Vordergrund."

Die geplante Neuregelung hat einen Proteststurm von Sozialarbeitervertretern ausgelöst. Das sei Täterschutz und nicht Opferschutz. Es werde sich niemand mehr in einem vertraulichen Gespräch an Erzieher, Therapeuten oder Jugendamtsmitarbeiter wenden, wenn dann die Polizei etwas erfahren könnte. Minister Mitterlehner entgegnet, grundsätzlich bleibe die Verschwiegenheitspflicht ja bestehen, aber doch nicht wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen konkreten Verdachts der Kindesmisshandlung ermittelt.

Ausnahmen für private Kinderdörfer, Heime und WGs

Das geplante Gesetz sieht auch eine Ausnahme vor: Für private Kinderdörfer, Heime und Wohngemeinschaften soll es weiterhin keine Auskunftspflicht gegenüber der Justiz geben. Das sei kein Freibrief zur Vertuschung fragwürdiger Vorgänge in diesen Einrichtungen, sagt der Minister, denn die Heimbetreiber müssen künftig bei Kindeswohlgefährdung schriftlich dem Jugendamt berichten und "die Jugendwohlfahrt ist dann sozusagen die koordinierende Stelle zu den Gerichten hin".

Übrigens: In dem Grazer Vergewaltigungsfall hat eine Mutter Anzeige erstattet und nicht das Jugendamt. Das hätte länger gebraucht und es hätte zuerst ein Anzeigeprüfungsteam einsetzen müssen. Vielleicht haben deshalb mehrere Erzieher und Jugendamtsmitarbeiter der Mutter empfohlen, dass lieber gleich sie Anzeige erstatten soll.