Das freie Mandat - Beispiel Kärnten

In Kärnten halten die FPK-Abgeordneten Dörfler, Dobernig und Anton an ihren Mandaten fest. Sie können sich darauf berufen, dass das Mandat in Österreich "frei" ist, daher kann sie niemand zum Rücktritt zwingen. Eine Patt-Situation, die für Wähler und Parteispitze unbefriedigend sein mag, die aber mit rechtlichen Mitteln nicht zu lösen ist.

Mittagsjournal, 23.3.2013

Mandat oder Volkswille?

Parteien stellen Wahllisten auf, die Wähler wählen diese Listen dann - in unterschiedlicher Stärke - und dann machen die über diese Liste gewählten Abgeordneten fünf Jahre lang, was sie wollen: Sie verhalten sich unter Umständen entgegen den weltanschaulichen oder taktischen Absichten ihrer Partei, sie treten aus, sie sägen am Einfluss ihrer Fraktion, indem sie nicht mitstimmen. Alles das unter Berufung auf das "freie Mandat", also auf die Tatsache, dass niemand dem einzelnen Volksvertreter etwas anschaffen können soll - seine Partei nicht, und auch seine Wähler nicht.

Parlamentsrechtsexperte Werner Zögernitz, früher ÖVP-Klubdirektor, als Jurist aber über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt, sagt: "Hier ist das Spannungsfeld auf der einen Seite das freie Mandat, auf der anderen Seite die demokratische Legitimation. Und es ist ja auch nicht gesagt, dass das Volk unbedingt mit der Linie der nächsten fünf Jahre einverstanden ist. Hier sollte das freie Mandat Vorrang vor der Meinung des Volkes zu einem bestimmten Zeitpunkt haben."

Kein Klub zwischendurch?

Am politisch Augenfälligsten wirkt sich die Diskrepanz zwischen Wählerwillen und freiem Mandat bei der Bildung neuer Klubs im Nationalrat aus, so geschehen in den 90er-Jahren beim Liberalen Forum, abgespalten von der FPÖ und, eben erst jetzt vor kurzem beim Team Stronach. Eine neue, so nie gewählte politische Kraft bekommt plötzlich Antragsrechte, Klubpersonal, finanzielle Förderung. Parlamentsrechts-Experte Zögernitz findet es "ein bisschen problematisch", dass Klubs gebildet würden, die demokratisch nicht legitimiert seien, also Klubs, deren Parteien nicht zu einer Wahl angetreten sind. Seiner Ansicht nach sollten Klubbildungen nur zu Beginn einer Periode möglich sein.

Für Rechtsänderung

Wobei Zögernitz betont, dass die Entscheidungen zur Zulassung der Klubs Liberales Forum bzw. Team Stronach zulässig waren und sind - nach geltendem Recht. Er plädiert aber für eine Änderung dieses Rechts: Die Klubgründung sollte nur unmittelbar nach der Wahl zulässig sein. Ein Austritt während der Legislaturperiode soll aber weiterhin möglich sein, hier siegt das freie Mandat des oder der Abgeordneten. Ob der Rechtsgelehrte Hans Kelsen, der Architekt der Bundesverfassung in den Jahren 1920 fortfolgende, all diese Irrungen und Wirrungen hätte vorhersehen können - den Streit Listenwahlrecht versus freies Mandat? Den Zank zwischen Parteispitzen und ihren angeblich für die Wahlschlappe verantwortlichen Abgeordneten? Das wäre eine Überforderung, sagt Werner Zögernitz: Er nennt als Beispiel die Selbstauflösung des Parlaments 1933: "Hier hat man auch in der Geschäftsordnung nicht bedacht, dass bei Rücktritt von drei Präsidenten die Verhandlungen doch weitergeführt werden können. Und das hat man nach dem Krieg repariert." Man könne eben nicht alle Entwicklungen voraussehen, So Zögernitz.

Frage des Charakters

Mit rechtlichen Mitteln sei dem Dilemma innerhalb der Kärntner Freiheitlichen jedenfalls nicht beizukommen, meint Parlamentsrechtsexperte Zögernitz. Er fügt hinzu, es sei eine Frage des Charakters und des Mutes, zu sagen, man habe eine Wahl verloren und stelle nun sein Mandat zur Verfügung.