Steuernachforderung für deutsche Pensionen

Tausende Pensionistinnen und Pensionisten müssen Steuern nachzahlen. Betroffen sind rund 150.000 Personen, die eine Pension aus Deutschland beziehen. Nach einer Gesetzesänderung in Deutschland werden sie nun aufgefordert, eine Steuererklärung rückwirkend für die Jahre ab 2005 abzugeben - und Steuern nachzuzahlen. Das Finanzministerium in Österreich will jetzt eine Ombudsstelle einrichten.

Mittagsjournal, 28.3.2013

"Das hat niemand kapiert"

Pensionistinnen und Pensionisten, die jemals in Deutschland gearbeitet haben, müssen seit 2005 ihre deutsche Pension versteuern. Doch von dieser Gesetzesänderung wurden damals die rund 150.000 Betroffenen in Österreich nicht informiert, sagt Wolfgang Nolz, Sektionschef im Finanzministerium: "Das hat sicherlich niemand kapiert, dass da jetzt ein Gesetz gekommen ist, das plötzlich alle verpflichtet, wenn sie aus Deutschland eine Pension beziehen, in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben."

Nachforderung über mehrere Jahre

Rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist hat daher nun das zuständige deutsche Finanzamt Neubrandenburg Aufforderungen an die Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich verschickt, Steuerklärungen rückwirkend ab dem Jahr 2005 zu machen. Die Nachzahlungen, die von Deutschland gefordert werden, sind zum Teil beträchtlich - bis zu mehrere tausend Euro pro Jahr, sagt Nolz. Das besondere Problem dabei: Die Nachforderung umfasst die Summe mehrerer Jahre, "und wenn man das plötzlich auf einmal bezahlen soll, dann ist das fast nicht schaffbar", sagt Nolz.

Erleichterungen möglich

Grundsätzlich müssen diese Steuerforderungen bezahlt werden. Allerdings kann man beim Finanzamt Neubrandenburg auch Erleichterungen wie Stundungen und Ratenzahlungen beantragen, so Wolfgang Nolz vom Finanzministerium. "Und in speziellen Fällen, wenn man das gar nicht schafft, gibt es auch die Möglichkeit, beim deutschen Finanzamt eine 'Nachsicht' zu beantragen."

Hilfe bei Ombudsstelle

Steuerklärung machen, fehlende Unterlagen zusammensuchen, Anträge stellen - ein hoher und nicht ganz einfacher bürokratischer Aufwand. Das Finanzministerium in Österreich ist deshalb gerade dabei, eine Ombudsstelle einzurichten, wie sie auch die Parlamentsparteien in einem gemeinsamen Antrag gefordert haben. Nolz rechnet damit, dass die Hilfe im Mai voll angelaufen sein wird.

Bis diese Anlaufstelle fertig ist, kann man sich bei Fragen auch an das zuständige österreichische Finanzamt wenden. Wolfgang Nolz bezeichnet den Fall, dass ein Land plötzlich Pensionen besteuert und Jahre später die Nachzahlungen geballt einfordert, als einzigartig in der bisherigen europäischen Steuergeschichte.