Beide Volksbegehren gescheitert

Weder das Volksbegehren "Demokratie jetzt!" noch das Volksbegehren "gegen Kirchenprivilegien" haben die notwendigen 100.000 Unterschriften sammeln können. Die beiden Initiativen erzielten sogar die schlechtesten Ergebnisse aller bisherigen 37 Volksbegehren in Österreich.

Volksbgehrens-Plakat

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Morgenjournal, 23.4.2013

Nur formal erledigt

Für das Demokratiebegehren fanden sich nur 69.841 Unterzeichner (1,10 Prozent der Stimmberechtigten), für das Kirchen-Volksbegehren nur 56.660 (0,89 Prozent). Sogar das bisher erfolgloseste Volksbegehren pro Motorrad mit 75.000 Unterschriften wurde noch "untertroffen". Damit sind die aktuellen Initiativen von den 100.000 Unterschriften, die zur Behandlung der Volksbegehren im Parlament erforderlich sind, weit entfernt. Für die Politik ist die Sache damit formal erledigt.

Aber inhaltlich ist sie das keineswegs. Denn eine der Kernforderungen des Demokratie-Volksbegehrens ist die Einführung einer Volksinitiative nach Schweizer Muster, also eine verpflichtende Volksabstimmung nach einem erfolgreichen Volksbegehren. Und genau das ist auch eine zentrale Forderung der Regierungspartei ÖVP, die ja den Ausbau der direkten Demokratie für sich entdeckt hat.

Kein Problem für Koalition?

Doch ÖVP-Parteiobmann Michael Spindelegger hat sich in wesentlichen Punkten bei der SPÖ nicht durchsetzen können und die Volksinitiative daraufhin zur Bedingung für die nächste Koalition gemacht. Und siehe da: SPÖ-Vorsitzender Werner Faymann meint jetzt plötzlich, dass dies keine große Hürde sein werde. Man fragt sich, warum die auch von der Opposition geforderte Volksinitiative dann nicht gleich beschlossen wird. Das von der Koalition geplante Demokratiepaket sieht nur kosmetische Verbesserungen vor und stärkt nicht unbedingt das Vertrauen in die direkte Demokratie.

Gegenwind von Anfang an

Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien hat von Beginn an mit Gegenwind zu kämpfen gehabt: Die Forderungen stellten über viele Jahrzehnten gewachsene Strukturen und Traditionen in Frage. Dagegen wandten sich die Kirchenführung, aber auch die Reformkräfte der Kirchenbasis. Der Grundtenor der Kritik: Der Ruf nach strikter Trennung von Kirche und Staat berücksichtige die Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit zu wenig. Die Forderung der Initiative nach einem Bundesgesetz zur Aufklärung der Missbrauchsfälle in der Kirche ist dagegen fast untergegangen. Trotz der einleuchtenden Begründung, dass die Kirche Partei sei und keine unabhängige Untersuchung der Missbrauchsfälle garantieren könne.