Nach Volksbegehren: Regierung für Demokratie-Reform

Nach den beiden gescheiterten Volksbegehren gelobt die Bundesregierung aufs Neue, sich um eine Reform der Demokratie zu bemühen und die direkte Bürgerbeteiligung auszubauen: unter anderem durch neue Regeln für Volksbegehren. Eine der offenen Fragen ist nach wie vor die nach einer verpflichtenden Volksabstimmung nach Volksbegehren.

Demonstranten vor dem Parlament

(c) PFARRHOFER, APA

Abendjournal, 23.4.2013

Derzeit müssen Volksbegehren ab 100.000 Unterschriften im Nationalrat behandelt werden. Einen entsprechenden Beschluss muss es aber nicht geben. Eine Arbeitsgruppe im Parlament beschäftigt sich mit der Frage, ob eine gewisse Mindestzahl von Unterschriften für ein Volksbegehren eine zwingende Volksabstimmung zur Folge haben soll. Die ÖVP fordert das schon länger. Vizekanzler und ÖVP-Chef Michael Spindelegger sagt, der Bürger müsse das Gefühl haben, dass er stärker an der Politik mitwirken könne, nicht nur am Wahltag.

Bundeskanzler und SPÖ-Chef Werner Faymann sagt, er könne sich grundsätzlich vorstellen, dass es nach Volksbegehren mit einer gewissen Stimmenanzahl eine Volksabstimmung gibt. Er sieht aber offene Fragen, z.B. bei einer Forderung auch die Gegenforderung zur Auswahl zu stellen. Oder bei EU-Beschlüssen. Hier gebe es noch keine fertigen Vorschläge, weder von SPÖ noch von ÖVP-Klub-Seite.

Im sogenannten Demokratiepaket der Regierungsparteien war -unabhängig von der Frage Volksabstimmung- eine Reihe von Neuerungen vorgesehen: unter anderem die Möglichkeit, Volksbegehren elektronisch zu unterstützen. Geplant war auch die Einführung einer Bürgerfragestunde im Parlament. Ob davon noch etwas vor der Wahl beschlossen wird, ist offen.