Beschluss der neuen Lehrerausbildung

Die Regierung beschließt heute im Ministerrat die Reform der Lehrerausbildung. Künftig sollen Pflichtschullehrer und -lehrerinnen gleichwertig wie jene für AHS und BHS ausgebildet werden. Dadurch sollen Lehrerinnen und Lehrer auch leichter zwischen den Schultypen wechseln können. Wer überhaupt Lehrerin oder Lehrer wird, soll aber strenger geprüft werden.

Morgenjournal, 21.5.2013

Vier Jahre Studium mindestens

Nur wer ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren besteht, darf künftig Lehrerin oder Lehrer werden. Auf den Pädagogischen Hochschulen gibt es solche Aufnahmetests bereits, neu werden sie auf den Universitäten sein, die sich künftig die Lehramtskandidaten also aussuchen.

Wer aufgenommen ist, muss zunächst ein vierjähriges Bachelor-Studium absolvieren - egal, ob man Lehrer für die Volksschule, die Neue Mittelschule, für die Berufsschule und das Polytechnikum, für die AHS oder die BHS werden will. Auch eine einjährige Berufseinführung an einer Schule ist vorgeschrieben. Wer fix angestellt werden will, muss außerdem noch ein Masterstudium absolvieren. Egal für welchen Schultyp und für welche Schulstufe dauert die Ausbildung damit mindestens fünf bis fünfeinhalb Jahre.

Frühestens 2015

Pädagogische Hochschulen und Universitäten sollen bei der Ausbildung eng kooperieren. Die Kompetenzen bleiben aber gewahrt. Sprich die Hochschulen bleiben für die Ausbildung der Volksschullehrer zuständig, Lehrerinnen und Lehrer für die 10- bis 19-Jährigen können künftig aber sowohl an einer Pädagogischen Hochschule als auch an einer Universität ausgebildet werden. Das soll einen Lehrerwechsel zwischen Neuer Mittelschule und AHS oder BHS erleichtern.

Die ersten Studiengänge für die neuen Lehrer starten frühestens 2015. Unterschiedlich fielen die Reaktionen auf die Reform aus. Den Gewerkschaftern der AHS-Lehrer geht sie zu weit, jenen der Pflichtschullehrer zu wenig weit. Großen Unmut von fast allen Seiten löste aber vor allem das Faktum aus, dass die KindergartenpädagogInnen und -pädagogen praktisch wieder nicht vom neuen Ausbildungsschema berücksichtigt werden.