Wahl: Verletzte Sperrfristen auf Twitter

Politik-Insider haben die Wahl gestern auch sehr heftig auf dem Internet-Kurznachrichtendienst Twitter kommentiert. Unangenehm aufgefallen sind dabei einige prominente Medienvertreter, die die ersten Wahlergebnisse ausgeplaudert haben, obwohl sie es noch nicht durften, darunter Österreich-Herausgeber oder Heute-Herausgeberin. Kann das Nicht-Einhalten von Sperrfristen, in Zeiten wo im Internet alles ausgeplaudert wird, überhaupt noch Konsequenzen haben?

Abendjournal, 30.9.2013

Auf Twitter zu früh geplaudert

Nichts ist spannender am Wahltag als die erste Hochrechnung um 17:00 Uhr. Medienvertreter kennen die Ergebnisse schon etwas früher, aber es gibt eine Sperrfrist, das heißt, ein Abkommen, dass keiner früher plaudert. Im Internet, vor allem auf Twitter, war das einigen egal, hat Medienexperte Axel Maireder beobachtet: "Zum einen gab es einen anonymen Account, der gegen 14:00 Uhr schon sehr detaillierte Hochrechnungsergebnisse getwittert hat. Der Acoount ist aber inzwischen schon wieder gelöscht worden. Und zum anderen haben einige auf Twitter, zum Beispiel Eva Dichand und Rudi Fußi im Vorfeld schon einige Informationen ausgeplaudert. Besonders auffällig war auch Wolfgang Fellner, der im Blog von Österreich über Stimmungsberichte aus den Parteizentralen berichtet hat und dort war einiges an Ergebnissen schon herauszulesen. Interessanterweise hat Wolfgang Fellner diesen Blog auch wieder aus dem Netz genommen."

Konsequenz: keine Daten für alle

Rechtliche Konsequenzen würden diese Verstöße nicht haben, sagt der Leiter der Wahlbehörde Robert Stein: "Weil es kein gesetzliches Verbot gibt, Wahldaten, Ergebnisdaten oder Hochrechnungsdaten oder zu veröffentlichen. Es könnte allenfalls die Konsequenz haben, dass die Bundeswahlbehörde eine zurückhaltendere Policy betreiben wird bezüglich der Weitergabe der Daten vor dem Schließen des letzten Wahllokales."

Das würde bedeuten, dass alle Massenmedien vor 17:00 Uhr weniger Informationen hätten, es sei denn sie organisieren sie auffällig von woanders, etwa von den Parteien.

Geldstrafen möglich

Momentan könnte defacto nur die Österreichische Presseagentur, die APA, reagieren, über sie werden die Medien laufend vorab informiert. Die APA hat mit den Medien Verträge, dass Sperrfristen einzuhalten sind. Für Verstöße gibt es Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Nachdem aber im Fall Dichand und Fellner nicht klar ist, woher sie die Informationen haben, sieht die APA heute keinen Handlungsbedarf.

Die einzige Lösung wäre eine gesetzliche Regelung über die Nationalratswahlordnung, sagt Stein, ähnlich wie in Deutschland, dort gibt es einen einheitlichen Wahlschluss und Ausplauderer müssen mit hohen Geldstrafen rechnen.

Momentan gilt in Österreich nur der Social Media Ehrenkodex. Wer ihn nicht einhält, der wird, wie auch gestern heftig öffentlich beschimpft.

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