EU-Kommission kritisiert Österreich

Die Republik Österreich bekommt Ärger mit der EU-Kommission. Sie kritisiert, dass Bürger keine ausreichenden Beschwerde-Möglichkeiten bei Bauprojekten haben. Konkreter Anlass ist der Ausbau des Flughafens Schwechat, wo im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung erst Einspruch erhoben werden konnte, als es schon zu spät war.

Abendjournal, 17.10.2013

Machtlosigkeit der Anrainer

Der Ausbau des Flughafens Wien-Schwechat ist exemplarisch für die Machtlosigkeit der Anrainer: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde vor Baubeginn Mitte der 90iger Jahre nicht als notwendig erachtet. Heute klagen die Bürger wegen Lärmbelästigung und Wertverlust ihrer Grundstücke. Angehört wurden sie damals nicht, weil eben keine UVP durchgeführt wurde.

Österreich hat 2 Monate Zeit

Diese weiterhin fehlende Einspruchsmöglichkeit im Vorfeld widerspricht dem EU-Recht, weshalb die EU-Kommission nun rechtliche Schritte gegen Österreich einleitet, bestätigt Kommissionssprecher Joe Hennon: "Alle EU-Bürger dürfen in Umweltfragen den Rechtsweg beschreiten. Werden sie aber schon am Anfang nicht miteinbezogen, wird ihnen ihnen dieses Recht verweigert."

Österreich hat 2 Monate Zeit, auf die Kritik der EU-Kommission zu reagieren, um eine Klage abzuwenden.