Kritik an Security-Einsatz in Spitälern

Private Sicherheitskräfte werden mittlerweile nicht nur in Einkaufszentren oder künftig im Schubhaftzentrum Vordernberg eingesetzt, sondern auch in Spitälern. In psychiatrischen Spitalsabteilungen und Pflegeheimen überwachen Security-Mitarbeiter teils sogar die Medikamenteneinnahme oder helfen bei der Fixierung von Patienten im Bett. Das kritisiert der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft als verboten und menschenrechtlich bedenklich.

Morgenjournal, 30.12.2013

"Vollkommen unakzeptabel"

Laut Volksanwaltschaft hat heute schon fast jedes Spital Wachdienstmitarbeiter im Einsatz. In der Psychiatrie, aber auch in Alten- und Pflegeheimen werden sie eingesetzt, um Patienten am Verlassen von Spitalsabteilungen zu hindern, sie zurück auf die Station zu bringen, und Wachdienstmitarbeiter durchsuchen auch Patienten und ihre Habseligkeiten, heißt es in einem internen Papier des Menschenrechtsbeirats. Schon dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Insbesondere aber kritisiert Renate Kicker, die Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats: "Vor allem sollen private Sicherheitskräfte nicht eingesetzt werden zur Verabreichung von Medikamenten. Das ist vollkommen inakzeptabel."

Menschenrechtlich bedenkliche Sparmaßnahme

Und der Psychiater Ernst Berger, der eine der Kontroll-Kommissionen der Volksanwaltschaft leitet, sagt: "Es ist in Österreich nicht in Ordnung, wenn Security-Mitarbeiter Hand an den Patienten legen. Wenn sie also dazu beitragen, dass ein Patient im Bett gehalten oder ins Bett gebracht wird und ruhig gestellt wird. Das ist einzig und allein Aufgabe des Krankenpflegepersonals, der ärztlichen Personals, aber nicht des Security-Dienstes."

Doch laut Volksanwaltschaft sind den Anti-Folter-Kommissionen bei ihren Kontrollen solche Fälle untergekommen. Die Vorgangsweise sei verboten und menschenrechtlich bedenklich. Menschenrechtsbeirats-Vorsitzende Renate Kicker sagt, per Gesetz seien freiheitsbeschränkende Maßnahmen und pflegerische Tätigkeiten im Grunde Ärzten und Pflegern vorbehalten oder aber der Polizei. Kicker ortet eine Auslagerung von Aufgaben an billigeres Security-Personal durch Verträge von Spitälern mit Wachdienstfirmen - hauptsächlich als Sparmaßnahme.

"Rechtlich kritisch"

Dazu kommt: Bei Kontrollbesuchen der Volksanwaltschaft kann in Spitalsaufzeichnungen Einsicht genommen werden. Die Einsichtnahme in Protokolle einer privaten Security-Firma aber soll in zumindest einem Spital verweigert worden sein. Ernst Berger: "Dass ein uniformierter Dienst an der Grenze der Übernahme von staatlichen Funktionen tätig ist und die Grenzzone zwischen den öffentlichen Aufgaben und den privaten Aufgaben schlecht bis gar nicht kontrollierbar ist, halte ich für eine rechtlich kritische Situation." Letztlich steige durch die unklare Verantwortung auch die Gefahr von Übergriffen an Patienten.

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