Kritik an bargeldlosem Bezahlen ohne PIN-Code

Rund 3,4 Millionen Österreicher haben seit April 2013 neue Bankomatkarten bekommen - mit der neuen Funktion des kontaktlosen Zahlens, der "NFC-Funktion". Solche Karten müssen nur wenige Zentimeter an ein Lesegerät gehalten werden, und schon einen Augenblick später ist bezahlt. Bei Einkäufen unter 25 Euro braucht man dafür nicht einmal mehr den PIN-Code. Konsumentenschützer kritisieren, dass die meisten Banken ihre Kunden nicht wählen lassen, ob sie solche Karten überhaupt wollen.

Finger einer Hand

(c) APA/dpa/Britta Pedersen

Morgenjournal, 7.1.2014

Schaden von bis zu 125 Euro

Die alte Bankomatkarte war defekt. Die Neue sieht der Alten zum Verwechseln ähnlich, nur dass auf der neuen Karte nun die Bezeichnung PayPass steht. Das bedeutet: Mit der neuen Karte kann man kontaktlos bezahlen. An vielen Supermarktkassen kann man seit 2013 fast im Vorbeigehen bezahlen. Im Unterschied zur Quick-Funktion muss man bei PayPass vorher kein Guthaben auf die Bankomatkarte laden. Das Geld wird direkt vom Konto abgebucht.

Je nach Bank geht das drei bis fünf Mal hintereinander, bis man beim Zahlen als Sicherheitsmaßnahme wieder den PIN-Code eingeben muss. Wird die Karte gestohlen, kann ein Schaden von bis zu 125 Euro entstehen.

"Art von Zwangsbeglückung"

Kritik kommt von der Arbeiterkammer und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI). Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung: "Nur wenige Banken haben ihre Kunden vor die Möglichkeit gestellt, auszuwählen, ob sie die Bankomatkarte mit oder ohne diese neue Funktion bekommen wollen." Das sei eine Art von Zwangsbeglückung. Mit dieser neuen Technik würden neue Missbrauchsmöglichkeiten und Risiken auf die Kunden zukommen und darüber sollte man sich bewusst entscheiden können, so Kolba.

Dieselben Haftungsregeln

Nur die BAWAG PSK bietet aktiv die Wahl zwischen
Bankomatkarten mit oder ohne NFC-Funktion an. Die Bank Austria bietet die alte Variante nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch an. Bei der Raiffeisen Bank hingegen sind alle neu ausgegebenen Bankomatkarten mit der NFC-Funktion ausgestattet. Man kann sie aber innerhalb von zwei Monaten kostenlos deaktivieren. Ähnlich ist es bei der Erste Bank. Durch Schweigen zuzustimmen, davon hält Peter Kolba wenig. Er findet, die Banken sollten beide Varianten anbieten.

Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls der NFC-fähigen Bankomatkarten gelten laut den Banken dieselben Haftungsregelungen wie bisher. Sofern die Kunden nicht grob fahrlässig gehandelt haben, übernehmen die Banken den Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit zahlen die Kunden einen Selbstbehalt von 150 Euro. Nachzuweisen, dass man nicht fahrlässig oder eben nur leicht fahrlässig gehandelt hat, ist in jedem Fall einzeln zu klären.